Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestbedingungen
Durch den Bewerber sind nachfolgende Mindestreferenzen (Mindestbedingungen) nachzuwei-sen. Es ist zulässig, dass die Mindestbedingung 1 und 2 in ein und derselben Projektreferenz nachgewiesen werden. Erfüllt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachstehend genannte Mindestbedingungen nicht, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Insofern besteht für den Auftraggeber kein Ermessen. Die Auftraggeberin behält sich - im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen - ausdrücklich vor, fehlerhafte, unvollständige und fehlende Unterlagen mit einer Nachfrist von sechs Kalendertagen nachzufordern.
Mindestbedingung 1:
- Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bewerber für mindestens ein öffentlich gefördertes Krankenhaus-/Klinikprojekt oder für ein ähnlich komplexes, hochtechnisiertes Projekt mit einem Projektvolumen von mindestens 225 Mio.EUR brutto (KG200-700) drei Vergabeverfahren nach VgV innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (startend ab 2021) erstellt, durchgeführt, dokumentiert und abgeschlossen hat.
UND
Mindestbedingung 2:
- Es ist weiterhin der Nachweis zu erbringen, dass der Bewerber innerhalb eines öffentlich geförderten Krankenhaus-/Klinik-/Forschungsprojektes oder zu einem ähnlich komplexen, hochtechnisierten Projekt mindestens acht Vergabeverfahren nach VgV zur Bin-dung von Planungs-/Gutachter- oder Sachverständigenleistungen unterschiedlicher Fachspezifik und unter zeitlicher Parallelität erstellt, durchgeführt, dokumentiert und abgeschlossen hat. Die genannten Leistungen müssen dabei mit einem Umfang von mindestens 75% innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (startend ab 2021) erbracht worden sein.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und als Grundlage für die Bewertung des Teilnahmeantrags gemäß Auswahlmatrix sind vom Bieter Referenzprojekte einzureichen, zu denen nachstehende Nachweise vorzulegen sind. Der Bewerber möchte sich bei der Einreichung seiner Referenzen auf 4 Referenzprojekte inkl. der Mindestreferenz-Projekte beschränken:
Referenzprojekte
- Jeweilige Darstellung folgender Projektdaten: Nutzung, Projektvolumen in brutto EUR (KG 200-700), Ausführungszeit, Kontaktdaten Auftraggeber
- Honorarzonen-Einordnung des Projektes im Bereich der Objektplanung Gebäude und In-nenräume (als Komplexitätskriterium)
- Angaben zum beim Bewerber beauftragten Gesamt-Leistungsumfang
- Zahl der jeweils vom Bewerber erstellten, durchgeführten, dokumentierten und abge-schlossen Verfahren nach VgV und UVgO zur Bindung von Planungs-/Gutachter- oder Sachverständigenleistungen mit Angabe der ausgeschriebenen fachspezifischen Leistungen Angabe zur Dauer der Leistungserbringung
- Angabe zum vom AG beauftragten Gesamt-Honorarwert in brutto EUR inkl. Nebenkosten
Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nach-zuweisen.
Das Referenzprojekt, welches zum Nachweis der Mindestkriterien eingereicht wird, kann gleichzeitig als Wertungsreferenz herangezogen werden. Es werden die zwei Referenzen gewertet, die zur Maximalpunktzahl des Bewerbers führen. Hierbei kann auch eine Referenz zum Nachweis der Mindestbedingungen herangezogen werden.