Lieferung eines Industriellen Computertomographen (CT)
Bei der Beschaffung handelt es sich um einen industriellen Computertomographen (CT) mit zwei Strahlquellen. Die Strahlquellen sind einmal als "Mikro-Fokus" und einmal als "Nano-Fokus" ausgeführt. Das Gerät dient der Untersuchungund dreidimensionalen Darstellung homogener (z.B. Eisen- oder Nichteisenmetalle) und inhomogener Bauteile (z.B. geklebte Teile oder Faserverbundmaterial). Dazu wird die die komplette Innen- und Außengeometrie der Bauteile, inklusive Poren und Defekten dreidimensional dargestellt.
RWTH Aachen University Institut für Schweißtechnik und Fügetechnik Templergraben 86/88 RWTH-Geb Nr. 1192 / Raum 002 52062 Aachen
Dok 2.2 Stellungnahme Umweltschutz
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es sind keine weiteren Hinweise notwendig.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Vergabeverordnung)
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Eigenerklärung über den Abschluss einer Bieterhaftpflichtversicherung (in Dok 3) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden beträgt kumuliert 2.000.000 EUR pro Jahr für alle Schadensfälle.
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (in Dok 3) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kopie eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als 01.11.2025) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe von 2 Referenzen gemäß Dok. 12.0 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben Sie vergleichbare Systeme, inkl. Angabe des Verwendungszwecks, an, welche in den vergangenen 3 Jahren in Betrieb genommen wurden an. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Referenzen deutsch- oder englischsprachig- Lieferung innerhalb der EU- Das Gerät beinhaltet zwei Strahlquellen (Mikro- bzw. Nano-Bereich), jeweils inklusive separatem Generator und separater Vakuumpumpe.- Konzept mit offenen Röntgenröhren zum Schnellwechsel des Filaments.- Nano-Fokus-Strahlquelle mit > 180 kV Beschleunigungsspannung- Mikro-Fokus-Strahlquelle mit > 200 kV Beschleunigungsspannung- Prüfraum von min. 500 x 600 mm (Durchmesser x Höhe) mit variablem Fokus-Detektor Abstand von mindestens 600 mm - 1000 mm.
Die Darstellung der Referenz muss in nachprüfbarer Weise durch Namen des Kunden, Ansprechpartner beim Kunden, Anschriften, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners beim Kunden erfolgen. Die RWTH behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Die Angaben werden vertraulich behandelt. Der Bieter wird gebeten, das Einverständnis der angegebenen Referenzkunden vor Ablauf der Angebotsfrist einzuholen.Nichtüberprüfbare Referenzen führen zum Ausschluss des Verfahrens.
Dok 2.2 Stellungnahme Umweltschutz (bei Abgabe in VMP keine Unterschrift notwendig) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): alternativ:Zertifikat ISO 14001
Dok 2.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe (bei Abgabe in VMP keine Unterschrift notwendig) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Dok 2.3 Eigenerklärung-Sanktionen-EU (bei Abgabe in VMP keine Unterschrift notwendig) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über Servicekapazitäten gemäß Dok 4.1 laufende Nummer 70 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Reaktion innerhalb von 24 Stunden telefonisch, nach Problemmeldung des Auftraggebers)
Liste mit Kontaktdaten für Fragen gemäß Dok 4.1 laufende Nummer 70. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): im Bereich des Service, der Wartung und der Bedienerfragen
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird; (iv) eine detaillierte Übersicht einreichen, die darstellt, welches Mitglied für die Erbringung welcher Leistungen/Dienstleistungen verantwortlich ist.
Sofern der Bieter sich der Leistungen von Nachunternehmern bedienen möchte, sind folgende Unterlagen von jedem Nachunternehmer über den Bieter einzureichen:
Bedingungen an die Ausführung eines Auftrags3. Dok 7.0 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (vom Nachunternehmer ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt einzureichen)4. Dok 2.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe (vom Nachunternehmer ausgefüllt und unterschrieben in Textform gem. § 126b BGB)5. Eigenerklärung des Nachunternehmers über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft6. Eigenerklärung des Nachunternehmers über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung7. Kopie eines Handelsregisterauszugs des Nachunternehmers (nicht älter als 01.11.2025)