NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Einführung eines neuen CAFM-Systems

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.03.2026
07.04.2026 11:00 Uhr
24.04.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

RWTH Aachen University
053340002002-06001-37
Im Süsterfeld 2
52072
Aachen
Deutschland
DEA2D
Abt. 7.3 Zentraleinkauf
beschaffung@zhv.rwth-aachen.de
+49 2418094200

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Siehe E-Mail-Adresse und Telefonnummer
vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-1473045
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Siehe E-Mail-Adresse und Telefonnummer
vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-1473045
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Einführung eines neuen CAFM für das Facility Management an der RWTH Aachen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Einführung eines neuen CAFM-Systems für das Facility Management an der RWTH Aachen zur effizienten Verwaltung, Bewirtschaftung und digitalen Abbildung der umfangreichen Liegenschaften und Gebäude mit einer vollständigen Überführung der bestehenden Mengengerüste und Bestandsdaten in das neue System. Die Implementierung der neuen CAFM-Lösung beinhaltet eine Konzeptionierung, ein Setup, Implementierung, Bereitstellung, Schulungen, Unterstützungsdienstleistungen und den Betrieb der Software für einen Zeitraum von 48 Monaten nach der Produktivsetzung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2026
28.02.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Süsterfeldstraße 65
52072
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohns

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YD8YTGQJ29W7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird; (iv) eine detaillierte Übersicht einreichen, die darstellt, welches Mitglied für die Erbringung welcher Leistungen/Dienstleistungen verantwortlich ist.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Vergabeverordnung)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bestätigung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber reicht einen Versicherungsnachweis ein: Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer versicherten Summe in Höhe von 1.000.000,00 EUR pro Vermögensschaden und Jahr ein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber bestätigt, dass er über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land der Ansässigkeit verfügt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauzug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber bestätigt, dass er einen aktuellen Handelsregisterauszug beifügt bzw. - sofern es sich um einen ausländischen Bieter handelt - eine Kopie der Mitgliedschaft oder des Versicherungsnachweises bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes, in dem er ansässig ist, vorlegt. Der Handelsregisterauszug muss nach dem 01.01.2026 ausgestellt worden sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Nachweis über Mitarbeiter im Bereich CAFM-Consulting für Universitäten, Hochschulen oder Großforschungseinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über eine Mindestanzahl von 100 Mitarbeitern im Bereich CAFM-Consulting für Universitäten, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Nachweis Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie dem daraus resultierenden Gesamtumsatz.

Geforderter Mindeststandard:
Gefordert werden mindestens 6 Mio. Euro netto jährlich Umsatz sowie kumuliert mindestens 18 Mio. Euro netto Gesamtumsatz für Implementierung, Customizing und Betrieb einer CAFM-Software.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

deutschsprachiges Projektteam (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber bestätigt, dass er über ein deutschsprachiges Projektmanagement-Team für dieses Projekt verfügt.

Mindestanforderung: Gefordert wird ein Projektteam, das aus mindestens 2 Personen besteht. Alle Projektmitglieder müssen über Deutschkenntnisse von mindestens Level C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis einer ISO 27001-Zertifizierung oder gleichwertigen Zertifizierung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Hersteller bzw. Betreiber der angebotenen CAFM-Software über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder eine gleichwertige Zertifizierung verfügt, wobei der Geltungsbereich der Zertifizierung die Entwicklung und/oder den Betrieb der angebotenen Software umfasst.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz im Greenfield- oder Brownfield-Ansatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über mindestens ein Referenzprojekt, das in den letzten 5 Jahren durchgeführt worden ist.

Es muss sich um die Einführung oder wesentliche Weiterentwicklung eines CAFM-Systems handeln. Das Projekt muss entweder im Greenfield- oder im Brownfield-Ansatz durchgeführt worden sein.

Dabei muss es sich um ein abgeschlossenes Greenfield- oder Brownfield-Projekt zur Einführung eines CAFM-Systems bei einer deutschen Hochschule mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mindestens 20.000 Studierenden oder einer deutschen Großforschungseinrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit mindestens 1.000 Beschäftigten handeln.

Das Referenzprojekt muss mindestens ein fachliches Customizing z. B. Flächenmanagement und Instandhaltungsmanagement, die Begleitung des produktiven Go-lives sowie produktionsbegleitende Betreuung (Hypercare) umfasst haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

2 Referenzen über die Einführung eines CAFM-Systems als Greenfield- oder Brownfield Einführung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten fünf Jahren.

Es muss sich jeweils um die Einführung oder wesentliche Weiterentwicklung eines CAFM-Systems handeln. Die Projekte müssen entweder im Greenfield- oder im Brownfield-Ansatz durchgeführt worden sein.
Die Referenzprojekte müssen aus dem öffentlichen Bereich in Deutschland (öffentliche Auftraggeber oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland) mit jeweils mindestens 1.000 Beschäftigten stammen. Die Referenzprojekte müssen eine Greenfield- oder Brownfield-Einführung eines CAFM-Systems mit fachlichem Customizing, Begleitung des Go-Live, produktionsbegleitende Betreuung (Hypercare) umfassen.
Mindestens eine dieser beiden Referenzen muss zusätzlich die Anbindung an ein SAP-System umfassen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft gilt: Jedes Mitglied für sich muss alle Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind im Angebot aufzuführen. Alle Mitglieder bestimmen einen bevollmächtigten Vertreter. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Nach Zuschlagserteilung nennt der Auftragnehmer ein Konto, auf das mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung