Einführung eines neuen CAFM für das Facility Management an der RWTH Aachen
Einführung eines neuen CAFM-Systems für das Facility Management an der RWTH Aachen zur effizienten Verwaltung, Bewirtschaftung und digitalen Abbildung der umfangreichen Liegenschaften und Gebäude mit einer vollständigen Überführung der bestehenden Mengengerüste und Bestandsdaten in das neue System. Die Implementierung der neuen CAFM-Lösung beinhaltet eine Konzeptionierung, ein Setup, Implementierung, Bereitstellung, Schulungen, Unterstützungsdienstleistungen und den Betrieb der Software für einen Zeitraum von 48 Monaten nach der Produktivsetzung.
Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohns
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird; (iv) eine detaillierte Übersicht einreichen, die darstellt, welches Mitglied für die Erbringung welcher Leistungen/Dienstleistungen verantwortlich ist.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Vergabeverordnung)
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Bestätigung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber reicht einen Versicherungsnachweis ein: Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer versicherten Summe in Höhe von 1.000.000,00 EUR pro Vermögensschaden und Jahr ein.
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber bestätigt, dass er über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land der Ansässigkeit verfügt.
Handelsregisterauzug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber bestätigt, dass er einen aktuellen Handelsregisterauszug beifügt bzw. - sofern es sich um einen ausländischen Bieter handelt - eine Kopie der Mitgliedschaft oder des Versicherungsnachweises bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes, in dem er ansässig ist, vorlegt. Der Handelsregisterauszug muss nach dem 01.01.2026 ausgestellt worden sein.
Nachweis über Mitarbeiter im Bereich CAFM-Consulting für Universitäten, Hochschulen oder Großforschungseinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über eine Mindestanzahl von 100 Mitarbeitern im Bereich CAFM-Consulting für Universitäten, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen
Nachweis Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie dem daraus resultierenden Gesamtumsatz.
Geforderter Mindeststandard:Gefordert werden mindestens 6 Mio. Euro netto jährlich Umsatz sowie kumuliert mindestens 18 Mio. Euro netto Gesamtumsatz für Implementierung, Customizing und Betrieb einer CAFM-Software.
deutschsprachiges Projektteam (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber bestätigt, dass er über ein deutschsprachiges Projektmanagement-Team für dieses Projekt verfügt.
Mindestanforderung: Gefordert wird ein Projektteam, das aus mindestens 2 Personen besteht. Alle Projektmitglieder müssen über Deutschkenntnisse von mindestens Level C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen.
Nachweis einer ISO 27001-Zertifizierung oder gleichwertigen Zertifizierung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Hersteller bzw. Betreiber der angebotenen CAFM-Software über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder eine gleichwertige Zertifizierung verfügt, wobei der Geltungsbereich der Zertifizierung die Entwicklung und/oder den Betrieb der angebotenen Software umfasst.
Referenz im Greenfield- oder Brownfield-Ansatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über mindestens ein Referenzprojekt, das in den letzten 5 Jahren durchgeführt worden ist.
Es muss sich um die Einführung oder wesentliche Weiterentwicklung eines CAFM-Systems handeln. Das Projekt muss entweder im Greenfield- oder im Brownfield-Ansatz durchgeführt worden sein.
Dabei muss es sich um ein abgeschlossenes Greenfield- oder Brownfield-Projekt zur Einführung eines CAFM-Systems bei einer deutschen Hochschule mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mindestens 20.000 Studierenden oder einer deutschen Großforschungseinrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit mindestens 1.000 Beschäftigten handeln.
Das Referenzprojekt muss mindestens ein fachliches Customizing z. B. Flächenmanagement und Instandhaltungsmanagement, die Begleitung des produktiven Go-lives sowie produktionsbegleitende Betreuung (Hypercare) umfasst haben.
2 Referenzen über die Einführung eines CAFM-Systems als Greenfield- oder Brownfield Einführung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten fünf Jahren.
Es muss sich jeweils um die Einführung oder wesentliche Weiterentwicklung eines CAFM-Systems handeln. Die Projekte müssen entweder im Greenfield- oder im Brownfield-Ansatz durchgeführt worden sein. Die Referenzprojekte müssen aus dem öffentlichen Bereich in Deutschland (öffentliche Auftraggeber oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland) mit jeweils mindestens 1.000 Beschäftigten stammen. Die Referenzprojekte müssen eine Greenfield- oder Brownfield-Einführung eines CAFM-Systems mit fachlichem Customizing, Begleitung des Go-Live, produktionsbegleitende Betreuung (Hypercare) umfassen. Mindestens eine dieser beiden Referenzen muss zusätzlich die Anbindung an ein SAP-System umfassen.
Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft gilt: Jedes Mitglied für sich muss alle Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind im Angebot aufzuführen. Alle Mitglieder bestimmen einen bevollmächtigten Vertreter. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Nach Zuschlagserteilung nennt der Auftragnehmer ein Konto, auf das mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann.