keine Angabe
Das Universitätsklinikum Essen sowie die beiden Kliniken St. Josef Krankenhaus und die Ruhrlandklinik streben für Ihre flexiblen Endoskopie-Systeme eine weitgehende Vereinheitlichung an. Hieraus sollen sich neben den funktionalen Synergieeffekten durch einheitliche und damit kompatible Systeme auch wirtschaftliche Vorteile ergeben, da für die in dieser Ausschreibung beschriebenen Gerätesysteme ein Voll-Servicevertrag abgeschlossen werden soll.
Die Ausstattung ist in zwei Lose aufgeteilt, die einzeln oder beide angeboten werden können.Los 1 umfasst die flexible Endoskopie-Systeme.Los 2 umfasst notwendige Fiberskope und Lichtquellen.Für die Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis.
Ruhrlandklinik
St. Josef Krankenhaus Essen-Werden
-Finanzierung der Ausstattung aus LOS 1 über einen Nutzungsvertrag-Finanzierung der Ausstattung aus LOS 2 über einen Nutzungsvertrag
vgl. Voraussetzungen § 160 GWB
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers, allen Bewerbern/Bieternbeantwortet. Es gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teststellungen durchzuführen.
Bei elektronischen Angeboten ist die durch das Vergaberecht geforderte Vertraulichkeit durch Verschlüsselung sicherzustellen. Ein unverschlüsselt eingereichtes elektronisches Angebot ist zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen.Eine Angebotsabgabe per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses verpflichtet Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden zur Umsetzung der dort genannten Vorgaben. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette. D.h., unmittelbare Zulieferer (dies können auch Dienstleister sein) müssen so ausgewählt werden, dass diese keine der im LkSG benannten Rechte beeinträchtigen.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Fördermittel.
Soweit vergaberechtlich zulässig erfolgt im Regelfall eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen.
Referenznachweise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Alle im Rahmen der Bietereignung der Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen sind zwingend vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Angebote oder Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Ergeben sich aus der Überprüfung der vom Bieter vorgelegten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen begründete Zweifel an der Eignung des Bieters, wird das vom Bieter eingereichte Angebot von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Mindestanforderungen gemäß LV - Die Prüfung und Wertung der Angebote gliedert sich in vier Stufen:2.2.1 Prüfung der Ausschlussgründe (§§ 53, 57 VgV)2.2.2 Prüfung der Bietereignung (§ 53 Abs. 1 i.V.m. §§ 123, 124 GWB)2.2.3 Prüfung unangemessener, niedriger Preise (§ 60 VgV)2.2.4 Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes (§§ 58 VgV i.V.m. § 127 GWB)
Bietereignung - Alle im Rahmen der Bietereignung der Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen sind zwingend vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Angebote oder Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Ergeben sich aus der Überprüfung der vom Bieter vorgelegten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen begründete Zweifel an der Eignung des Bieters, wird das vom Bieter eingereichte Angebot von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.Seite 8 von 174Öffentliche Aufträge werden gem. § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.Gem. § 122 Abs. 2 GWB sind Bieter geeignet, wenn sie die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllen. Eignungskriterien dürfen ausschließlich folgendes betreffen:-Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,-wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit-technische und berufliche Leistungsfähigkeit.Mit ihrem Angebot haben die Bieter insofern geeignete Nachweise für die Darlegung ihrer Eignung für den in Rede stehenden Beschaffungsgegenstand einzureichen. Dies hat durch Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise zu geschehen.Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen dürfen die Erklärungen und Nachweise vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als drei Monate sein. Die im Folgenden genannten Nachweise und Erklärungen müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Eigenerklärungen des Bieters müssen unterzeichnet sein. Notarielle Beglaubigungen der Erklärungen oder eidesstattliche Versicherungen sind, sofern nicht ausdrücklich gefordert, nicht erforderlich.Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
gemäß Leistungsverzeichnis
umfasst die flexible Endoskopie-Systeme. für die Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis.
Los 2 umfasst notwendige Fiberskope und Lichtquellen. Für die Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis.