Das Universitätsklinikum Essen möchte eine Rahmenvereinbarung mit einer Clinical Research Organisation (CRO) zur Durchführung eigeninitiierter klinischer Studie aus der Klinik für Nuklearmedizin und der Klinik für Urologie schließen.
Um die Möglichkeit zu schaffen, Investigator Initiated Trials (IITs) unter der Sponsorenschaft des UK Essen durchführen zu können, soll ein externer Dienstleister (Clinical Research Organization, CRO) eingebunden werden. CROs können in der Regel eine allumfängliche Betreuung von Studien anbieten, es ist zudem auch möglich nur gewisse Tätigkeiten in Anspruch zu nehmen. Um eine langfristige Zusammenarbeit und eine synergistische Ressourcennutzung zu ermöglichen soll ein Rahmenvertrag mit Einzelaufträgen mit einer CRO geschlossen werden. Durch den Rahmenvertrag sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass über einen definierten Zeitraum die Betreuung mehrerer IITs ermöglicht wird. Die Regelungen zu den jeweiligen IITs sollen durch Verträge zur Einzelbeauftragungen geregelt werden.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
siehe Bewertungsmatrix
Mindestanforderungen
vgl. Voraussetzungen § 160 GWB
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers, allen Bewerbern/Bieternbeantwortet. Es gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teststellungen durchzuführen.
Bei elektronischen Angeboten ist die durch das Vergaberecht geforderte Vertraulichkeit durch Verschlüsselung sicherzustellen. Ein unverschlüsselt eingereichtes elektronisches Angebot ist zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen.Eine Angebotsabgabe per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses verpflichtet Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden zur Umsetzung der dort genannten Vorgaben. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette. D.h., unmittelbare Zulieferer (dies können auch Dienstleister sein) müssen so ausgewählt werden, dass diese keine der im LkSG benannten Rechte beeinträchtigen.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Fördermittel.