Erstellung eines Mitarbeitermagazins sowie eines Gesundheitsmagazins für die Universitätsmedizin Essen sowie SocialMedia
Die Universitätsmedizin Essen erstellt für ihre Gesellschaften und Standorte (u.a. Universitätsklinikum Essen, St. Josef Krankenhaus Essen-Werden, Ruhrlandklinik) konzernweit ein Mitarbeitermagazin sowie für die breite Öffentlichkeit in der Metropole Ruhr ein Gesundheitsmagazin, das als Beilage der WAZ veröffentlicht wird. Beide Magazine repräsentieren einen hohen inhaltlichen und grafischen Standard. Sie tragen maßgeblich dazu bei, im Rahmen einer kontinuierlichen Kommunikation die strategische Ausrichtung der Universitätsmedizin Essen nach innen und außen zu kommunizieren und den Gedanken des digitalisierten "Smart Hospital" bzw. "Green" und "Human Hospital" in der Mitarbeiterschaft, aber auch bei den Patientinnen und Patienten und der breiten Öffentlichkeit zu verankern. Dadurch sind sie wichtig für eine kongruente interne Kommunikation, aber auch die Vermarktung und den wirtschaftlichen Erfolg der Universitätsmedizin Essen.
Für weitergehende Informationen bitten wir Sie sich das Leistungsverzeichnis anzuschauen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 12 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres der Verlängerung ausdrücklich wiederspricht.
vgl. Voraussetzungen § 160 GWB
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers, allen Bewerbern/Bieternbeantwortet. Es gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teststellungen durchzuführen.
Bei elektronischen Angeboten ist die durch das Vergaberecht geforderte Vertraulichkeit durch Verschlüsselung sicherzustellen. Ein unverschlüsselt eingereichtes elektronisches Angebot ist zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen.Eine Angebotsabgabe per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses verpflichtet Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden zur Umsetzung der dort genannten Vorgaben. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette. D.h., unmittelbare Zulieferer (dies können auch Dienstleister sein) müssen so ausgewählt werden, dass diese keine der im LkSG benannten Rechte beeinträchtigen.
Soweit vergaberechtlich zulässig erfolgt im Regelfall eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen.
Lassen diese Referenzen erkennen, dass der Bieter über keine Kenntnisse auf dem Gesundheitsmarkt verfügt, so wird das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. - Kenntnisse im Gesundheitsmarkt
Lassen die unter "Anforderungen an die Bieter" geforderten Arbeits-/ Veröffentlichungsbeispiele erkennen, dass der Bieter lediglich in der Lage ist unterdurchschnittlich häufig ein modernes, klar gegliedertes und mit den Textinhalten korrespondierendes Layout, das die Aussagen des Textes unterstreicht und verdeutlicht zu erstellen, wird das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. - Redaktionelle & grafische Qualität 80 Prozent sowohl für die Print- als auch die künftigen, crossmedialen Digitalprodukte
gemäß Leistungsverzeichnis