im Rahmen des Projekts SOPHIA (Sonography Online for Pediatric Healthcare and Immediate Assistance) beabsichtigt die Projektleitung, unterstützt von geeigneten Industriepartnern ein innovatives telemedizinisches Versorgungskonzept in der pädiatrischen Sonografie umzusetzen und wissenschaftlich zu evaluieren.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von Sonografiegeräten der neuesten technologischen Generation für 10 bis 20 pädiatrische Kliniken in Deutschland sowie die Implementierung einer sicheren, DSGVO-konformen digitalen Lösung zur Live-Übertragung von Ultraschallbildern im Rahmen einer on-demand Telekonsultation.
Darüber hinaus sind die Leistungen an den Standorten der am Projekt teilnehmenden Kinderkliniken zu versorgen. Diese können sich grundsätzlich bundesweit verteilen. Der Auftraggeber schätzt jedoch, dass der überwiegende Teil in NRW und angrenzenden Bundesländern stationiert sein werden. Hierfür kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung jedoch keine Gewähr übernommen werden.
vgl. Voraussetzungen § 160 GWB
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers, allen Bewerbern/Bieternbeantwortet. Es gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teststellungen durchzuführen. Diese sind für die 24. KW geplant. Etwaige Verschiebungen werden über die Vergabeplattform rechtzeitig mitgeteilt.
Bei elektronischen Angeboten ist die durch das Vergaberecht geforderte Vertraulichkeit durch Verschlüsselung sicherzustellen. Ein unverschlüsselt eingereichtes elektronisches Angebot ist zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen.Eine Angebotsabgabe per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses verpflichtet Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden zur Umsetzung der dort genannten Vorgaben. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette. D.h., unmittelbare Zulieferer (dies können auch Dienstleister sein) müssen so ausgewählt werden, dass diese keine der im LkSG benannten Rechte beeinträchtigen.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Fördermittel. Diese Entscheidung wird voraussichtlich erst in November 2026 getroffen. Sollte die Förderung abgelehnt werden, wird das Verfahren aufgehoben. Hiermit erklärt sich jeder Interessent und Bieter mit Angebotsabgabe ausdrücklich einverstanden.
Soweit vergaberechtlich zulässig erfolgt im Regelfall eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen.
Mindestanforderungen - Siehe Leistungskatalog in Vergabeunterlagen.
Keine besondere Bedingungen.