Verfahrensangaben

Dissipations-Schwingquarzmikrowaagensystem

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität Duisburg-Essen
DE811272995
Forsthausweg 2
47057
Duisburg
Deutschland
DEA12
Vergabestelle/Strategischer Einkauf
vergabe@uni-due.de
+49 203 379 1095
+49 2033791217

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38000000-5
38433000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Dissipations-Schwingquarzmikrowaagensystem

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen des Forschungsbaus ACTIVE SITES wird ein hochpräzises Schwingquarzmikrowaagensystem zur zeitaufgelösten Analyse molekularer Wechselwirkungen an aktiven Zentren benötigt, welches durch integrierte In-situ-Zellen vielseitige Kopplungen mit weiteren Analysemethoden möglich macht. Näheres ist der angepassten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Tagen
1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Universitätsstraße 7
45141
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie die Modifikation des Abschnitts 2 in der Leistungsbeschreibung: "Liefer- und Abnahmezeitpunkt" sowie Zahlungsvereinbarung".

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung sind nur nicht ordnungsgemäße bzw. ungeeignete Angebote eingegangen. Die Verhandlungen wurden ausschließlich mit all denjenigen Bietern geführt, die die Auswahlkriterien und die formalen Anforderungen erfüllt haben und auf die die Ausschlusskriterien nicht zutrafen

Die Fakultät Chemie benötigt im Rahmen des Forschungsbaus ACTIVE SITES ein ein spezialisiertes Schwingquarzmikrowaagensystem. Das System dient der Messung von Stoffaustauschprozessen in Echtzeit, insbesondere in den Bereichen Nanoplasmonik, Katalyse und Elektrochemie. Die Beschaffung ist notwendig, um chemische Reaktionen direkt in flüssigen Medien untersuchen zu können. Im Vergleich zu Standardgeräten ermöglicht die Anlage die gleichzeitige Erfassung von elektrischen, thermischen und optischen Daten während eines laufenden Durchflussprozesses. Das Gerät wird durch Bundes- und Landesmittel im Rahmen des Programms für Forschungsbauten finanziert.

Der Schätzwert wurde durch Orientierungsangebote der Fa. Quantum Design GmbH ermittelt und liegt bei 250.000 EUR netto.
Der gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB maßgebliche Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge basierend auf der Richtlinie 2014/24/EU, zuletzt geändert durch die delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 und liegt derzeit bei 216.000 EUR netto. Da der Schwellenwert bei dieser Beschaffung überschritten wird, ist gem. § 106 Abs. 1 GWB der Teil 4 des GWB anzuwenden. Darüber hinaus gelten gem. § 1 Abs. 1 VgV die näheren Bestimmungen der VgV.

Aufträge können gem. § 119 Abs. 2 S. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn ein Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 VgV erfüllt ist. Vorliegend kommt der Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV in Betracht.
Demnach kann eine Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn bei einem offenen Verfahren keine oder keine geeignete Angebote abgegeben wurden und sofern die ursprünglichen Bedingungen nicht grundlegend geändert wurden. Ein Angebot gilt gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 Hs. 3 VgV als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann.

Die Leistung wurde zunächst als offenes Verfahren (80-25 NH) ausgeschrieben und nur ein Bieter hatte ein Angebot eingereicht. Dieses musste wegen Abänderungen an den Vergabeunterlagen gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen worden, da der Bieter seinen Angebotspreis von einer Bedingung abhängig gemacht, die im Wiederspruch zur Leistungsbeschreibung stand. Das Angebot entsprach daher offensichtlich nicht mehr den Anforderungen der Vergabeunterlagen und musste ausgeschlossen werden. Es lagen jedoch keine weiteren Angebote vor, weshalb das Verfahren aufgehoben werden musste. Das Verfahren wurde daraufhin gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben. Im Anschluss wurde ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV durchgeführt, bei dem ein Angebot eingegangen ist, welches erneut gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden musste. Der Anbieter hatte das falsche Gerät angeboten, was fachlich nicht mehr zur Leistungsbeschreibung gepasst hat. Da kein weiteres Angebot vorlag, musste das Verfahren erneut gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden. Die Vergabeunterlagen wurden im Anschluss nur unwesentlich geändert, um erneute Missverständnisse zu vermeiden. Daher ist der Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV weiterhin erfüllt. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb soll erneut durchgeführt werden.

Gem. § 17 Abs. 5 VgV erfolgt daher eine direkte Aufforderung zur Angebotsabgabe des verbliebenen ausgewählten Unternehmen. Der Auftraggeber wird sich hierbei vorbehalten den Zuschlag ohne Verhandlungen zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Eine Mindestanzahl an Bietern wird nach § 17 VgV nicht vorgeschrieben. Da sich aus den vorherigen Verfahren zu dieser Vergabe nur ein Bieter herausgestellt hat, der Interesse an dieser Leistung hat und nach Prüfung der Unterlagen geeignet ist, wird nur dieser Bieter (Quantum Design GmbH) zum Verfahren eingeladen. Die Einladung der übrigen Firmen ist vergabrechtlich nicht erforderlich und die Beschränkung auf die Fa. Quantum Design GmbH ist sachlich gerechtfertigt, weil die anderen Marktteilnehmer trotz Kenntnisnahme der Vergabeunterlagen im offenen Verfahren kein Angebot abgegeben haben und somit kein echtes Wettbewerbsinteresse besteht.

Die Angebotsfrist wird gem. § 17 Abs. 7 VgV auf 10 Tage verkürzt. Die Leistungsbeschreibung ist bekannt. Es wurden nur Randbedingungen angepasst. Der Bieter wird darüber informiert, sodass eine Verkürzung kein Problem darstellen dürfte.

In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Verhandlungsvergabe wegen Ausnahmetatbestand. Die Genehmigungsprozesse weichen ab.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.4.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.

Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

1
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

250.529,56
EUR
250.529,56
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Quantum Design GmbH, 64319 Pfungstadt
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Quantum Design GmbH
-
Mittleres Unternehmen
Breitwieserweg 9
64319
Pfungstadt
Deutschland
DE716
germany@qd-europe.com
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

28.09.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

252.889,56
EUR

Angaben zum Angebot

2 - 604574
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung