Verfahrensangaben

ecTOF Massenspektrometer

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität Duisburg-Essen
DE811272995
Forsthausweg 2
47057
Duisburg
Deutschland
DEA12
Vergabestelle/Strategischer Einkauf
vergabe@uni-due.de
+49 203379-0
+49 2033791217

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38433100-0
38000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung eines ecTOF Massenspektrometers inklusive Aufbau und Inbetriebnahme.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung eines ecTOF Massenspektrometers zur zeitaufgelösten Detektion von flüchtigen Elektrochemieprodukten direkt aus flüssigen Elektrolyten (EC-M-MS). Das Gerät muss in der Lage gleichzeitig EI- und CI Spektren in einem einzigen GC-Durchlauf aufzuzeichnen. Der auf zwei Ionenquellen verteilt GC-Auslass (eine EI-Quelle und eine CI-Quelle) und die Ionen beider Quellen werden schnell
alternierend in einen gemeinsamen Flugzeit-Massanalysator (TOF) geleitet. Mittels schneller Ionoptik werden EI und CI mit Frequenzen bis zu ~100 Hz abgewechselt, sodass EI- und CI-Ionen zeitgleich detektiert werden.

Das Gerät muss hoher Geschwindigkeit und hoher Zeitauflösung haben, um die entstehen komplexe Pozesse bei katalytischen Analysen schneller zu trennen und zu detektieren

Das Gerät muss in der Lage sein hochfequentes alternierendes EI/CI innerhalb eines Peaks zu gewährleisten.

Das Gerät ist in der Lage zwischen der Elektronenstoßionisation
(EI) für Strukturfragmente und der chemischen Ionisation (CI) für die Bestimmung des Molekülions so schnell zu wechseln, Umschaltraten bis zu 100 Hz, dass für jeden chromatographischen Peak beide Informationstypen vorliegen.

Das Gerät ist in der Lage, EI- und CI-Daten in einer gemeinsamen
Datei zu speichern.

Das Gerät ist in der Lage, die Chemie der Ionenquelle per Mausklick oder innerhalb einer Sequenz zu ändern.

Witere Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung zu finden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Tagen
1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Für den Forschungsbau Active Sites wird für die Fakultät für Chemie ein Elektrochemisches Membrane Massenspektrometer zur zeitaufgelösten Detektion von flüchtigen Elektrochemieprodukten direkt aus flüssigen Elektrolyten (EC-M-MS) benötigt. Hierfür soll ein hochauflösender Massenspektrometrie mit spezieller Fähigkeit zur simultanen Erfassung von Elektronenionisation (EI)- und Chemische Ionisation (CI) -Ionen innerhalb eines einzelnen GC-Laufs, beschafft werden.

Das Gerät ist in der Lage gleichzeitig EI- und CI Spektren in einem einzigen GC-Durchlauf aufzuzeichnen. Dabei wird der GC-Auslass auf zwei Ionenquellen verteilt, eine EI-Quelle und eine CI-Quelle, und die Ionen beider Quellen werden schnell alternierend in einen gemeinsamen Flugzeit-Massanalysator (TOF) geleitet. Mittels schneller Ionoptik können EI und CI mit Frequenzen bis zu ~100 Hz abgewechselt werden, sodass EI- und CI-Ionen praktisch zeitgleich detektiert werden. Auf diese Weise wird pro chromatographischem Peak synchron sowohl ein EI-Fragmentierungsspektrum als auch das passende CI-Molekülspektrum, perfekt zeitkohärent in einer Messdatei erhalten. Dieses Prinzip verspricht maximale Information in minimaler Zeit und ist insbesondere für kurzlebige Intermediate oder schnelle Prozesse von <10 Minuten attraktiv, da keine zweite Injektion nötig ist und somit keine zeitliche Verzögerung oder Abweichung
auftritt.

Anhand dieser High-End-Anwendungen lassen sich die benötigten Spezifikationen begründen. Dabei handelt es sich um:

Geschwindigkeit und hoher Zeitauflösung: Bei katalytischen Analysen entstehen komplexe Prozesse. Um die Prozesse schneller zu trennen und zu detektieren, ist die Geschwindigkeit und Zeitauflösung von großer Bedeutung. Das ecTOF Massenspektrometer kann hunderte Spektren pro Sekunde erfassen und stellt so sicher, dass kein Signal übersehen wird. Das System kann Massen extrem präzise messen. Dies ist entscheidend, um Substanzen mit fast identischer Masse voneinander zu unterscheiden. Im Gegensatz zu anderen Detektoren, die nur bestimmte Massen scannen und dabei Zeit verlieren, erfasst ein ecTOF-Massenspektrometer bei jedem Schuss das gesamte
Massenspektrum gleichzeitig. Dies ermöglicht die Identifizierung unbekannter Substanzen in komplexen Proben. In der modernen Analytik besonders bei Fast-GC oder zweidimensionaler GCxGC sind die chemischen Signale (Peaks) extrem schmal, oft nur wenige Millisekunden lang. Ein Standard Massenspektrometer ist zu langsam, um genügend Datenpunkte über diesen Peak zu sammeln.

Hochfrequentes alternierendes EI/CI innerhalb des Peaks: eine simultane duale Ionisation (EI/CI) innerhalb einer einzigen Analyse ist notwendig, um eine lückenlose und zeitkohärente Identifizierung von Substanzen zu gewährleisten. Das System ist in der Lage zwischen der Elektronenstoßionisation (EI) für Strukturfragmente und der chemischen Ionisation (CI) für die Bestimmung des Molekülions so
schnell zu wechseln, Umschaltraten bis zu 100 Hz, dass für jeden chromatographischen Peak beide Informationstypen vorliegen. Durch die zeitgleiche Erfassung entfällt die Unsicherheit eines nachträglichen Datenabgleichs. Dies ist besonders kritisch bei unbekannten Proben oder reaktiven Verbindungen, da das Molekülion (aus CI) direkt und zweifelsfrei dem Fragmentierungsmuster (aus EI) zugeordnet werden kann. Das System ist in der Lage, EI- und CI-Daten in einer gemeinsamen Datei zu speichern. Dies vereinfacht den Workflow erheblich, da keine Retentionszeit-Korrekturen zwischen verschiedenen Messläufen notwendig sind. Diese Technologie stellt sicher, dass selbst bei extrem schnellen Trennungen (GC×GC) jede detektierte Substanz sofort sowohl über ihre Masse als auch über ihre Struktur eindeutig charakterisiert ist, ohne dass experimentelle Artefakte durch getrennte Messungen entstehen können.

Multi-Reaktand-CI ohne Hardware-Umbau: Das System ist in der Lage, die Chemie der Ionenquelle per Mausklick oder innerhalb einer Sequenz zu ändern. Ein physischer Umbau der Quelle, der bei klassischen GC-MS-Geräten oft Stunden oder Tage dauert (Abkühlen, Evakuieren, Einbrennen), wird hier kategorisch ausgeschlossen. Hier wird ein Plasma zur Erzeugung der Reagenzionen genutzt, was
den Einsatz herkömmlicher, oft gefährlicher Druckgasflaschen wie Methan oder Ammoniak minimieren kann und die Umschaltung zwischen verschiedenen Reagenzien z.B. aus der Umgebungsluft oder integrierten Reservoirs extrem beschleunigt.

Um in diesem hochdynamischen Feld konkurrenzfähig zu sein, ist es für den Fachbereich essentiell, das beste Gerät zur Verfügung zu haben, das die oben genannte Kriterien erfüllt. Ausfallzeiten durch manuelle Quellreinigungen oder Umbauten können nicht toleriert werden.

Der Schätzwert bewegt sich bei 440.000,00 EUR netto und wurde anhand eines Orientierungsangebotes des Unternehmens Bruker Daltonics GmbH & Co. KG von 13.05.2025 durch den Fachbereich ermittelt.

Für die Wahl der entsprechenden Rechtsnorm ist für Liefer- und Dienstleistungen der Schätzwert und der EU-Schwellenwert maßgeblich. Der EU-Schwellenwert ist in § 106 Abs. 1, 2 Nr. 1 GWB i.V.m. Richtlinie 2014/24/EU geregelt und liegt derzeit bei 216.000,00 EUR.
Da der Schwellenwert i.H.v. 216.000,00 EUR netto bei einem Schätzwert von 440.000,00 EUR netto deutlich überschritten wird, findet das GWB und die VgV Anwendung. Gem. § 119 Abs. 2 GWB i.V.m.§ 14 Abs. 1, 2 VgV steht öffentlichen Auftraggebern das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach ihrer Wahl zur Verfügung. Die
anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder nach § 14 Abs. 3, 4 VgV gestattet ist.

Im vorliegenden Fall könnte ausnahmsweise § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV einschlägig sein. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestim

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.4.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.

Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bruker Daltonics GmbH & Co. KG, 28359 Bremen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Bruker Daltonics GmbH & Co. KG
DE340390551
Großunternehmen
Fahrenheitstrasse 4
28359
Bremen
Deutschland
DE501
Ja
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

410.240,00
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 591853
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung