Im Formular 311 fehlten Fristen - die auch bereits in der Bekanntmachung enthalten waren - diese wurden nun auch in der 311 ergänzt.
Im Formular 314 und in der Bekanntmachung wurde der Text zum Eignungskriterium "Anzahl der Beschäftigten" korrigiert.
Vorher stand dort:
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf diese Kalenderjahre abzugeben.
Angabe des jährlichen Mittels der festangestellten und/oder geschäftsführenden Be-schäftigten mit Zulassung bei einer Architekten- und/oder Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren Einrichtung im Ausland in den letzten drei Kalenderjahren:
Jahr Beschäftigtenzahl
2023
2024
2025
Geforderte Mindestanzahl der festangestellten und/oder geschäftsführenden Beschäftigten mit Zulassung bei einer Architekten- und/oder Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren Einrichtung im Ausland im Mittel der angegebenen Kalenderjahre: 10
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Dieser Text wurde wie folgt geändert:
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf diese Kalenderjahre abzugeben.
Angabe des jährlichen Mittels der festangestellten und/oder geschäftsführenden Beschäftigten, die nach dem jeweils geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/-in und/oder (Bau-)Ingenieur/-in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (einschließlich Personen mit vergleichbarer ausländischer Qualifikation bzw. Zulassung bei einer vergleichbaren Einrichtung im Ausland), mit Zulassung bei einer Architekten- und/oder Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren Einrichtung im Ausland in den letzten drei Kalenderjahren:
Jahr Beschäftigtenzahl
2023
2024
2025
Geforderte Mindestanzahl der festangestellten und/oder geschäftsführenden Beschäftigten, die nach dem jeweils geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/-in und/oder (Bau-)Ingenieur/-in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (einschließlich Personen mit vergleichbarer ausländischer Qualifikation bzw. Zulassung bei einer vergleichbaren Einrichtung im Ausland), mit Zulassung bei einer Architekten- und/oder Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren Einrichtung im Ausland im Mittel der angegebenen Kalenderjahre: 10