Nachweis von drei vergleichbaren Referenzen - Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber im Bewerbungsbogen Anlage 13 eine Eigenerklärung über drei Referenzen vorzulegen. Jede der drei Referenzen wird zu je 30% gewichtet, sodass die Summe der drei gewichteten Referenzen 90% ergibt.
Dazu müssen die Bewerber im Referenzbogen zu folgenden Merkmalen Angaben machen:
- Name des Referenzgebers mit Kontaktdaten
- Umfang der Projektsteuerungsleistungen
- Angaben zum Leistungszeitraum
- Höhe der Gesamtherstellungskosten
- Höhe der Kosten der Kostegruppen 300 bis 400
- Angabe zur NUF von Laborflächen
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Darstellung von drei Referenzen, die im Bereich der Projektsteuerung im Hochbau (Neubau) erbracht wurden. Davon muss mindestens eine Referenz den Neubau eines Forschungsgebäudes mit Gesamtprojektkosten in Höhe von mindestens 70 Mio. Euro (brutto), Kosten der Kostengruppen 300 - 400 KG von mind. 40 Mio. (brutto) und einer Labornutzungsfläche von mind. 1000 m2 zum Gegenstand haben. Der Zeitpunkt des Beginns der Leistungsausführung der Referenzen darf nicht älter als der 1.1.2019 sein. Für noch nicht abgeschlossene Referenzen müssen mind. die Projektstufen (bzw. Leistungsstufen) 1 bis 3 ausgeführt und mind. mit der Projektstufe 4 begonnen worden sein.
Bewertungskriterien für die Referenzen:
Darstellung von drei Referenzen, die im Bereich Forschungsneubau erbracht wurden und die die benannten Mindestanforderungen erfüllen. Es wird je Referenz bewertet, inwiefern folgende Teilanforderungen erfüllt werden:
a) Die Projektsteuerungsleistungen betrafen den Neubau eines Forschungsgebäudes,
b) Die Gesamtherstellungskosten (netto) des Referenzprojektes betrug mindestens 70 Mio. Euro (brutto)
c) Kosten der Kostengruppen 300 bis 400 nach DIN 276-1:2008-12 mind. 40 Mio Euro (brutto)
d) Vergleichbare Bauaufgabe (Laborflächen von mind. 1.000 m2 NUF)
Anhand folgender Systematik werden die Referenzen bewertet:
4 Punkte: Der Bewerber erhält 4 Punkte, wenn die Referenz die Teilanforderung a), b). c) und d) erfüllt hat.
3 Punkte: Der Bewerber erhält 3 Punkte, wenn die Referenz weniger als vier und mindestens drei der Teilanforderungen erfüllt hat.
2 Punkte: Der Bewerber erhält 2 Punkte, wenn die Referenz weniger als drei und mindestens zwei Teilanforderungen erfüllt hat.
1 Punkt: Der Bewerber erhält 1 Punkt, wenn die Referenz weniger als zwei und nur eine Teilanforderung erfüllt hat.
0 Punke: Der Bewerber erhält 0 Punkte, wenn die Referenz keine Teilanforderung erfüllt hat.
Sollte der Bewerber mehr als drei Referenzen einreichen, werden die drei Referenzen bewertet, die im Bewerberbogen eingetragen wurden.
Die erreichte Punktzahl wird mit der Gewichtung (30% je Referenz) multipliziert. So können im Rahmen dieses Wertungskriteriums je Referenz maximal 120 gewichtete Punkte und bei allen drei Referenzen insgesamt maximal 360 gewichtete Punkte erzielt werden. Insoweit wird auf die Eignungsbewertungsmatrix verwiesen.