Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden:
Höchstzahl: 3
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die maximale Anzahl (Höchstzahl) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine Detailbewertung der Eignung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Mit der Detailbewertung wird eruiert, inwieweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand ihrer eingereichten Erklärungen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.
Zu diesem Zweck erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand der Auswahlkriterien "Referenzen".
Auswahlkriterium "Referenzen" (mit Bewertungsmatrix):
Kriterium 1: Generelles Gerät (Maximalpunktzahl: 50 Punkte)
Nutzung einer UV-Lichtquelle im Photoelektronenspektrometer für UPS:
- keine UV-Lichtquelle, reiner XPS Betrieb
integrierte UV-Lichtquelle &
- UPS-Betrieb nur im UHV möglich -- 10 Punkte
- UPS-Betrieb auch bei Drücken bis 25 mbar (oder darüber) möglich -- 20 Punkte
UV-Anregung durch Einkopplung eines externen Lasers &
- UPS-Betrieb nur im UHV möglich -- 35 Punkte
- UPS-Betrieb auch bei Drücken bis 25 mbar (oder darüber) möglich -- 50 Punkte
Kriterium 2: Detektor unter UHV-Bedingungen (Maximalpunktzahl: 20 Punkte)
Detektion von besonders langsamen Elektronen (im Bereich von 0.1 eV - 5 eV)
Unter UHV-Bedingungen kann der Detektor nachweislich:
- keine Photoelektronen mit kinetischen Energien unter 5 eV detektieren
- Photoelektronen >4 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 5 Punkte
- Photoelektronen >3 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 10 Punkte
- Photoelektronen >2 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 15 Punkte
- Photoelektronen >1 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 18 Punkte
- Photoelektronen >0.1 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 20 Punkte
Kriterium 3: Detektor unter NAP-Bedingungen (Maximalpunktzahl: 30 Punkte)
Detektion von besonders langsamen Elektronen (im Bereich von 0.1 eV - 5 eV)
Bei Drücken bis 25 mbar (oder höher) kann der Detektor nachweislich
- keine Photoelektronen mit kinetischen Energien unter 5 eV detektieren
- Photoelektronen >5 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 5 Punkte
- Photoelektronen >4 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 10 Punkte
- Photoelektronen >3 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 15 Punkte
- Photoelektronen >2 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 20 Punkte
- Photoelektronen >1 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 25 Punkte
- Photoelektronen > 0.1 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 30 Punkte
Hierfür ist die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Anlage " 34-25 SB Referenzbogen" zu verwenden.
Die maximale Punktzahl pro Referenz beträgt 100 Punkte.
Insgesamt ist mindestens eine Referenz einzureichen. Von allen eingereichten Referenzen werden die ersten drei Referenzen (gemäß Nummerierung) in der Wertung berücksichtigt. In Summe können durch die Referenzen demnach maximal 300 Punkte erreicht werden.
Es werden bis zum Erreichen der Höchstzahl an Bewerbern die Bewerber ausgewählt, deren Gesamtpunktzahl am höchsten ist. Sollten mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen, so wird - bis die Höchstzahl erreicht ist - die Auswahl der Bewerber anhand des Kriteriums 1 "Nutzung einer UV-Lichtquelle im Photoelektronenspektrometer für UPS " entschieden. Dabei wird in einem solchen Fall das Kriterium 1 doppelt gewichtet. Sollten darüber hinaus weiterhin mehrere Bewerber dieselbe Wertung erreichen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren.