Verfahrensangaben

Umgebungsdrucknahes-Ultraviolett-Photoelektronen-Spektrometer zur zeitaufgelösten ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.08.2026
11.08.2026 12:00 Uhr
19.08.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität Duisburg-Essen
DE811272995
Forsthausweg 2
47057
Duisburg
Deutschland
DEA12
Vergabestelle/Strategischer Einkauf
vergabe@uni-due.de
+49 203379-0
+49 2033791217

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38433000-9
38000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Umgebungsdrucknahes-Ultraviolett-PhotoelektronenSpektrometer zur zeitaufgelösten winkelabhängigen Insitu-Analytik von Elektronen(shutteln) in wässriger Phase inklusive Lieferung und Inbetriebnahme

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umgebungsdrucknahes-Ultraviolett-PhotoelektronenSpektrometer zur zeitaufgelösten winkelabhängigen Insitu-Analytik von Elektronen(shutteln) in wässriger Phase inklusive Lieferung und Inbetriebnahme, die erforderlichen Spezifikationen können der Leistungsbeschreibung entnommen bzw. werden im Rahmen der Verhandlungsgespräche Gegenstand der Verhandlung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YEQYTUL92U0F

Einlegung von Rechtsbehelfen

§160 GWB: Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.

Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.

Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden:

Höchstzahl: 3
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die maximale Anzahl (Höchstzahl) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine Detailbewertung der Eignung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Mit der Detailbewertung wird eruiert, inwieweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand ihrer eingereichten Erklärungen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.
Zu diesem Zweck erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand der Auswahlkriterien "Referenzen".

Auswahlkriterium "Referenzen" (mit Bewertungsmatrix):

Kriterium 1: Generelles Gerät (Maximalpunktzahl: 50 Punkte)
Nutzung einer UV-Lichtquelle im Photoelektronenspektrometer für UPS:
- keine UV-Lichtquelle, reiner XPS Betrieb
integrierte UV-Lichtquelle &
- UPS-Betrieb nur im UHV möglich -- 10 Punkte
- UPS-Betrieb auch bei Drücken bis 25 mbar (oder darüber) möglich -- 20 Punkte
UV-Anregung durch Einkopplung eines externen Lasers &
- UPS-Betrieb nur im UHV möglich -- 35 Punkte
- UPS-Betrieb auch bei Drücken bis 25 mbar (oder darüber) möglich -- 50 Punkte

Kriterium 2: Detektor unter UHV-Bedingungen (Maximalpunktzahl: 20 Punkte)
Detektion von besonders langsamen Elektronen (im Bereich von 0.1 eV - 5 eV)
Unter UHV-Bedingungen kann der Detektor nachweislich:
- keine Photoelektronen mit kinetischen Energien unter 5 eV detektieren
- Photoelektronen >4 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 5 Punkte
- Photoelektronen >3 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 10 Punkte
- Photoelektronen >2 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 15 Punkte
- Photoelektronen >1 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 18 Punkte
- Photoelektronen >0.1 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 20 Punkte

Kriterium 3: Detektor unter NAP-Bedingungen (Maximalpunktzahl: 30 Punkte)
Detektion von besonders langsamen Elektronen (im Bereich von 0.1 eV - 5 eV)
Bei Drücken bis 25 mbar (oder höher) kann der Detektor nachweislich
- keine Photoelektronen mit kinetischen Energien unter 5 eV detektieren
- Photoelektronen >5 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 5 Punkte
- Photoelektronen >4 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 10 Punkte
- Photoelektronen >3 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 15 Punkte
- Photoelektronen >2 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 20 Punkte
- Photoelektronen >1 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 25 Punkte
- Photoelektronen > 0.1 eV mit Zählraten >100 CPS* detektieren -- 30 Punkte

Hierfür ist die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Anlage " 34-25 SB Referenzbogen" zu verwenden.
Die maximale Punktzahl pro Referenz beträgt 100 Punkte.
Insgesamt ist mindestens eine Referenz einzureichen. Von allen eingereichten Referenzen werden die ersten drei Referenzen (gemäß Nummerierung) in der Wertung berücksichtigt. In Summe können durch die Referenzen demnach maximal 300 Punkte erreicht werden.

Es werden bis zum Erreichen der Höchstzahl an Bewerbern die Bewerber ausgewählt, deren Gesamtpunktzahl am höchsten ist. Sollten mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen, so wird - bis die Höchstzahl erreicht ist - die Auswahl der Bewerber anhand des Kriteriums 1 "Nutzung einer UV-Lichtquelle im Photoelektronenspektrometer für UPS " entschieden. Dabei wird in einem solchen Fall das Kriterium 1 doppelt gewichtet. Sollten darüber hinaus weiterhin mehrere Bewerber dieselbe Wertung erreichen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Grundsätzlich werden fehlende Unterlagen nachgefordert, insbesondere bevor es zu einem Ausschluss kommt.

Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch bewertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
Sollten mindestens 3 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise auszuschließen.

Sofern eine sehr hohe Anzahl von TA eingereicht werden und genug Bieter für das weitere Verfahren eingeladen werden, soll der Aufwand für die Auswertung der TNA reduziert werden können, um das Verfahren nicht unnötig zu verzögern.

Bei der tatsächlichen Ausübung des Vorbehalts, Unterlagen nicht nachzufordern, wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geprüft und im Einzelfall entschieden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs ((Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte) und § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder
nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich diese Straftaten gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

oder nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

oder nach

den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).

Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Dies gilt auch wenn eine Verletzung in sonstiger geeigneter Weise nachweislich vorliegt.

Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen

Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass keine Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen vorliegen.
Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislichen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen.

Dies umfasst insbesondere Verstöße gegen
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).

Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen

Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass sie nicht zahlungsunfähig sind.

Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass

über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Hiervon ist ebenfalls die Kenntnis davon erfasst, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 III GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen

Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass über das Vermögen des Unternehmens kein mit einer Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Hiervon ist ebenfalls die Kenntnis davon erfasst, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 III GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestens eine Referenz aus den letzten 4 Jahren (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Antrag auf Teilnahme am Bieterwettbewerb ist mindestens eine Referenz aus
den letzten 4 Jahren einzureichen, welche vergleichbar zur ausgeschriebenen
Leistung ist. Die Vergleichbarkeit liegt vor, sofern das an die genannte Referenz
gelieferte Messgerät mindestens zwei der vier Kriterien erfüllt.
Die Kriterien lauten:
1) Erlaubt die Detektion von Photoelektronen mit kinetischen Energien im Bereich
von 5-20 eV im UHV (~10-5 Pa oder kleiner)
2) Erlaubt die Detektion von Photoelektronen mit kinetischen Energien im Bereich
von 20-1486 eV bei Drücken bis 25 mbar (oder darüber)
3) Erlaubt die Detektion von Photoelektronen mit kinetischen Energien im Bereich
von 0.1-5 eV im UHV (~10-5 Pa oder kleiner)
4) Erlaubt die Detektion von Photoelektronen mit kinetischen Energien im Bereich
von 0.1-5 eV bis 2 mbar (oder darüber)
Um als vergleichbar zu gelten muss das in der Referenz angegebene
Photoelektronen-spektrometer sowohl mit einer integrierten Röntgen- als auch einer
integrierten UV-Lichtquelle ausgestattet sein. Referenzen, bei denen die UVLichtquelle im Photoelektronenspektrometer durch einen von extern eingekoppelten
UV-Laser realisiert wurde sind ebenfalls zulässig und zu bevorzugen.
Zu jedem Referenzprojekt ist der beiliegende Referenzbogen auszufüllen und mit
folgenden Inhalten zu füllen:
- Bezeichnung und Beschreibung der ausgeführten Leistung,
- Leistungsumfang und Leistungszeitraum,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.

Die personenbezogenen Kontaktdaten sind nur mit dem Einverständnis der
Referenzgeber einzureichen. Bitte holen Sie sich ggf. das Einverständnis zur
Weitergabe der Kontaktdaten im Vorfeld ein. Die Daten sind erforderlich und werden
ausschließlich zur Überprüfung der Referenzen genutzt. Sofern die angegebenen
Referenzen im Rahmen der Überprüfung negativ auffallen, wird das Angebot nicht
berücksichtigt.

Bitte reichen Sie mindestens eine Referenz aus den letzten 4 Jahren (Stichtag 30.05.2022)
ein, bei denen die erbrachten Leistungen vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung sind.
Für jede Referenz ist ein eigener Referenzbogen auszufüllen. Von allen eingereichten
Referenzen werden die ersten drei Referenzen (gemäß Nummerierung) in der Wertung
berücksichtigt.

Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw.
Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden:
Höchstzahl: 3
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die
maximale Anzahl (Höchstzahl) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine Detailbewertung der Eignung
vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Mit der Detailbewertung wird
eruiert, inwieweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand ihrer eingereichten
Erklärungen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine
größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu
haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst
vergleichbar sind. Zu diesem Zweck erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Bewerber
anhand der Auswahlkriterien "Referenzen".
Die maximale Punktzahl pro Referenz beträgt 100 Punkte.

Von allen eingereichten Referenzen werden die ersten drei Referenzen (gemäß
Nummerierung) in der Wertung berücksichtigt. In Summe können durch die
Referenzen demnach maximal 300 Punkte erreicht werden.
Es werden bis zum Erreichen der Höchstzahl an Bewerbern die Bewerber
ausgewählt, deren Gesamtpunktzahl am höchsten ist. Sollten mehrere Bewerber
dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen, so wird - bis die Höchstzahl erreicht ist - die
Auswahl der Bewerber anhand des Kriteriums 1 "Nutzung einer UV-Lichtquelle im
Photoelektronenspektrometer für UPS " entschieden. Dabei wird in einem solchen
Fall das Kriterium 1 doppelt gewichtet. Sollten darüber hinaus weiterhin mehrere
Bewerber dieselbe Wertung erreichen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz - Mit dem Antrag auf Teilnahme am Bieterwettbewerb ist mindestens eine Referenz aus
den letzten 4 Jahren einzureichen, welche vergleichbar zur ausgeschriebenen
Leistung ist. Die Vergleichbarkeit liegt vor, sofern das an die genannte Referenz
gelieferte Messgerät mindestens zwei der vier Kriterien erfüllt.
Die Kriterien lauten:
1) Erlaubt die Detektion von Photoelektronen mit kinetischen Energien im Bereich
von 5-20 eV im UHV (~10-5 Pa oder kleiner)
2) Erlaubt die Detektion von Photoelektronen mit kinetischen Energien im Bereich
von 20-1486 eV bei Drücken bis 25 mbar (oder darüber)
3) Erlaubt die Detektion von Photoelektronen mit kinetischen Energien im Bereich
von 0.1-5 eV im UHV (~10-5 Pa oder kleiner)
4) Erlaubt die Detektion von Photoelektronen mit kinetischen Energien im Bereich
von 0.1-5 eV bis 2 mbar (oder darüber)
Um als vergleichbar zu gelten muss das in der Referenz angegebene
Photoelektronen-spektrometer sowohl mit einer integrierten Röntgen- als auch einer
integrierten UV-Lichtquelle ausgestattet sein. Referenzen, bei denen die UVLichtquelle im Photoelektronenspektrometer durch einen von extern eingekoppelten
UV-Laser realisiert wurde sind ebenfalls zulässig und zu bevorzugen.
Zu jedem Referenzprojekt ist der beiliegende Referenzbogen auszufüllen und mit
folgenden Inhalten zu füllen:
- Bezeichnung und Beschreibung der ausgeführten Leistung,
- Leistungsumfang und Leistungszeitraum,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.

Die personenbezogenen Kontaktdaten sind nur mit dem Einverständnis der
Referenzgeber einzureichen. Bitte holen Sie sich ggf. das Einverständnis zur
Weitergabe der Kontaktdaten im Vorfeld ein. Die Daten sind erforderlich und werden
ausschließlich zur Überprüfung der Referenzen genutzt. Sofern die angegebenen
Referenzen im Rahmen der Überprüfung negativ auffallen, wird das Angebot nicht
berücksichtigt.

Bitte reichen Sie mindestens eine Referenz aus den letzten 4 Jahren (Stichtag 30.05.2022)
ein, bei denen die erbrachten Leistungen vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung sind.
Für jede Referenz ist ein eigener Referenzbogen auszufüllen. Von allen eingereichten
Referenzen werden die ersten drei Referenzen (gemäß Nummerierung) in der Wertung
berücksichtigt.

Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw.
Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden:
Höchstzahl: 3
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die
maximale Anzahl (Höchstzahl) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine Detailbewertung der Eignung
vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Mit der Detailbewertung wird
eruiert, inwieweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand ihrer eingereichten
Erklärungen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine
größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu
haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst
vergleichbar sind. Zu diesem Zweck erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Bewerber
anhand der Auswahlkriterien "Referenzen".
Die maximale Punktzahl pro Referenz beträgt 100 Punkte.

Von allen eingereichten Referenzen werden die ersten drei Referenzen (gemäß
Nummerierung) in der Wertung berücksichtigt. In Summe können durch die
Referenzen demnach maximal 300 Punkte erreicht werden.
Es werden bis zum Erreichen der Höchstzahl an Bewerbern die Bewerber
ausgewählt, deren Gesamtpunktzahl am höchsten ist. Sollten mehrere Bewerber
dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen, so wird - bis die Höchstzahl erreicht ist - die
Auswahl der Bewerber anhand des Kriteriums 1 "Nutzung einer UV-Lichtquelle im
Photoelektronenspektrometer für UPS " entschieden. Dabei wird in einem solchen
Fall das Kriterium 1 doppelt gewichtet. Sollten darüber hinaus weiterhin mehrere
Bewerber dieselbe Wertung erreichen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.

Sollte eine Anzahlungsleistung erforderlich werden, erfolgt diese nach Vorlage der Anzahlungsrechnung (inkl. MwSt.) und einer selbstschuldnerischen, unbefristet gültigen Anzahlungsbürgschaft einer Bank, die nach erfolgter Lieferung zurückgegeben wird. Die Anzahlleistung und Vorlage der
Anzahlungsbürgschaft ist vom Lieferanten in diesem Falle bis spätestens 30. Juni 2027 in Anspruch zu nehmen. Alle mit der Bürgschaft einhergehenden Kosten werden vom Auftragnehmer getragen. Der Gesamtbetrag kann auch in Teilzahlungen geleistet werden.
Die Fälligkeit, Höhe und Anzahl der Teilzahlungen werden einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien abgestimmt und in einem separaten Zahlungsplan schriftlich festgehalten.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe: Erklärung das keine zwingende Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen.

Aufgrund fehlender Auswahlmöglichkeiten unter wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen: Eigenerklärung Formular 521 (EU) ist auszufüllen.
- 523 - Eigenerklaerung Sanktionspaket: Aufgrund fehlender Auswahlmöglichkeiten unter wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen: Eigenerklärung Sanktionen (Formular 523) ist auszufüllen.

* Mit dem Teilnahmeantrag
** Mittels Eigenerklärung:
- 533a Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabengsleiher
- 533b Nachweis Unterauftragnehmer
- 534a Erklaerung Eignungsleihe
- 534b Erklaerung Eignungsleihe Haftungserklärung
- 531 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung