Rahmenvertrag für die Lieferung von Bürodrehstühlen über einen Zeitraum von mind. 24 Monaten
Zum 01.10.2026 wird ein neuer Rahmenvertrag für die Lieferung von ergonomischen Bürodrehstühlen benötigt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kann bis zum 30.09.2030 verlängert werden. Der Bedarf umfasst durchschnittlich ca. 650 Bürodrehstühle pro Jahr in verschiedenen Ausführungen.
Die Leistung umfasst die gebrauchtsfertige Montage und Lieferung von ergonomische Bürodrehstühle (höhenverstellbare Sitzfläche, eine verstellbare Rückenlehne mit Lordosenstütze, verstellbare Armlehnen und eine Synchronmechanik für dynamisches Sitzen).
Die genauen Anforderugnen sind der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt am 01.10.2026 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der AG zweimal den Vertrag optional um weitere 12 Monate verlängern. Hierfür bedarf es einer Anzeige durch den AG in Textform. Der Vertrag endet frühestens zum 30.09.2028 und kann maximal bis zum 30.09.2030 verlängert werden.
Forderung von Mindestkriterien wie GS-Zeichen und. Umwelt-Zertifizierung. Bei der Bewertungskriterien wird unter anderem der Verzicht auf Verpackung oder Nutzung von Recyclingmaterial zur Bewertung herangezogen.
Die genaueren Aspekte sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
§160 GWB: Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nachVeröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
Grundsätzlich werden fehlende Unterlagen nachgefordert, insbesondere bevor es zu einem Ausschluss kommt.
Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs ((Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangterVermögenswerte) und § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) odernach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich diese Straftaten gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
oder nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
oder nach
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Dies gilt auch wenn eine Verletzung in sonstiger geeigneter Weise nachweislich vorliegt.
Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen
Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine sonstige vergleichbare Verletzung gegen die genannte Verpflichtung vorliegt.
Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass keine Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen vorliegen. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislichen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen.
Dies umfasst insbesondere Verstöße gegen§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).
Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass sie nicht zahlungsunfähig sind.
Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass
über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Hiervon ist ebenfalls die Kenntnis davon erfasst, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 III GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen
Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass über das Vermögen des Unternehmens kein mit einer Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot ist mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren einzureichen, welche vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung ist. Die Vergleichbarkeit liegt vor wenn nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Lieferung und gebrauchsfertige Montage von ergonomischen Bürodrehstühlen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.- Einzelaufträge (bzw. Einzelabrufe aus einem Rahmenvertrag) für die Lieferung von mindestens 150 Bürodrehstühlen an den Referenzgeber innerhalb von 12 Monaten.
Zu jedem Referenzprojekt ist der beiliegende Referenzbogen (Dokument 7) auszufüllen und mit folgenden Inhalten:
- Angabe der Projektbeschreibung, - Leistungsumfang und Leistungszeitraum, - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Die personenbezogenen Kontaktdaten sind nur mit dem Einverständnis der Referenzgeber einzureichen. Ansonsten hinterlegen Sie bitte nur das Unternehmen und die entsprechende Abteilung. Sofern die angegebenen Referenzen im Rahmen der Überprüfung negativ auffallen, werden die Angebote nicht berücksichtigt.
Die gewählten Anforderungen sind aufgrund der Betragshöhe des Verfahrens über vier Jahre verhältnismäßig weil nur über die Referenz überprüft werden kann, ob ein Bieter befähigt ist den Auftrag in diesem Umfang zu erfüllen.
Qualitätsmanagement (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Qualitätsmanagement des Unternehmens DIN EN ISO 9001:2015 (neue Version DIN EN ISO 9001:2026 ist ab September 2026 aktuell) - Beide Versionen werden gewertet
Zertifikat als Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Umwelt-Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Umwelt-Zertifizierung des Unternemens ISO 14001:2026 (seit April 2026) - beide Versionen (bis 03/26 und ab 04/26) werden gewertet ODER EMAS-Urkunde (EU) - Alle drei werden gleich anerkannt.
Referenz - Mit dem Angebot ist mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren einzureichen, welche vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung ist. Die Vergleichbarkeit liegt vor wenn nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu jedem Referenzprojekt ist der beiliegende Referenzbogen auszufüllen und mit folgenden Inhalten:
Qualitätsmanagement - Qualitätsmanagement des Unternehmens DIN EN ISO 9001:2015 (neue Version DIN EN ISO 9001:2026 ist ab September 2026 aktuell) - Beide Versionen werden gewertet
Umwelt-Zertifizierung - Umwelt-Zertifizierung des Unternemens ISO 14001:2026 (seit April 2026) - beide Versionen (bis 03/26 und ab 04/26) werden gewertet ODER EMAS-Urkunde (EU) - Alle drei werden gleich anerkannt.
Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerb
Unterlagen die mit dem Angebot einzureichen sind:Hierbei handelt es sich um leistungsbezogene Dokumente die zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:- Anforderungen an die Grundsätze der Ergonomie und Gestaltung von Arbeitssystemen gemäß DIN EN ISO 6385:2016-12- Bedienungsanleitung - Datenblatt des Herstellers mit allen technischen, Eigenschaften, Maßen und Ausstattungsmerkmalen (Piktogramme mit ca-Maßen sind nicht ausreichend)?