Lieferung von Netzwerkswitches, WLAN Access Points, Appliances.
Es werden Teile der Netzwerkinfrastruktur neu beschafft. Im Wesentlichen handelt es sich um Firewall Cluster und Core Router, Core Switches, Edge Switche, Indoor und Outdoor Access Points, Application Firewalls, MailGateways, Honeypots, Site Survey Software und Zubehör. Eine detaillierte Auflistung ergibt sich aus dem Anforderungskatalog.
Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält in der Kategorie Preis die maximale Punktzahl und dieser dient als Referenzwert für die weitere Bewertung.
Die Bewertungskriterien sowie deren Bepunktung können der Bewertungsmatrix im Detail entnommen werden.
Das gesamte System inkl. Software muss ein Kaufmodell mit Wartungsvertrag und Einmal- Lizenzierung sein. Es wird der Herstellersupport für 5 Jahre gefordert. (Ausnahme ist die Site Survey Lösung, hier sind 3 Jahre gefordert.) Miete ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Lizenzen. Ausnahmen sind Systeme, die laufende Aktualisierungen benötigen.
Die Bieter werden aufgefordert, ihre Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, einschließlich Energieeinsparungen, Emissionsreduktion, Abfallmanagement und Wassernutzung zu beschreiben.Zudem wird um eine Beschreibung gebeten, wie die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards und -vorgaben sichergestellt wird und ob sowie in welcher Form regelmäßig darüber berichtet wird.Konkrete Nachhaltigkeitsziele sollen definiert werden. Zudem wird die Angabe der zugehörigen Kennzahlen, anhand derer der Fortschritt gemessen wird, erwartet. Der Bieter wird aufgefordert, zu beschreiben, wie die Erreichung der Ziele überprüft wird.
Die Bieter werden aufgefordert, ihre Strategien und Programme zur Förderung sozialer Verantwortung, einschließlich Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterentwicklung, Vielfalt und Inklusion sowie gesellschaftliches Engagement zu erläutern.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag in folgenden Fällen unzulässig: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte füllen Sie die Excel Tabellen "Anforderungskatalog" und das "Preisblatt" vollständig aus. Für die angebotenen Geräte sind dem Angebot detaillierte Produktbeschreibungen beizufügen.Dokumente, die die CC EAL4+Zertifizierung der angebotenen Komponenten und deren Betriebssysteme belegen, sind beizufügen.Nachweise über den Partnerstatus beim Hersteller sind zu erbringen.