Art der Leistung
Inmitten des Freizeitparks Niederzier wird die Gemeinde Niederzier das Ellbachzentrum, eine multifunktionale Bürgerbegegnungsstätte, neu errichten. So wird ein neuer Ort des Austauschs und der generationsübergreifenden Begegnung geschaffen, der Raum für die Durchführung vielfältiger Veranstaltungen bietet. Gemeinbedarfs- und Vereinsnutzungen werden zukünftig an einem Standort lokal gebündelt. Hier ausgeschrieben ist die Standsicherheitsprüfung
Umfang der Leistung
GEGENSTAND DER LEISTUNG
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Standsicherheitsprüfung
für den Neubau Ellbachzentrum in der Gemeinde Niederzier. Die Leistungen richten sich
nach der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalens (SV-VO NRW, 2009). Die Leistungen sind
dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
HONORAR
- Honorargrundlage: SV-VO NRW, 2009
TERMINZIELE
Für das Vorhaben liegt aktuell die abgeschlossene LP 2 vor.
- Stufe 1 (LP 3):
Abschluss bis 15.12.2026
- Stufe 2 (ab LP 4): Abschluss bis 30.09.2029
Ein unverzüglicher Planungsbeginn nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird
vorausgesetzt. Teilleistungen können auf Abschnitte der Gesamtmaßnahme beschränkt
werden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt, das maßgeblich mit Mitteln des
Bundes und des Landes NRW finanziert wird. Die Beauftragung der jeweiligen Stufen
steht daher unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Förder- und Haushaltsmittel. Ein
Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung
seines Honorars ableiten. Der Auftragnehmer hat keinen Vergütungsanspruch für nicht
beauftragte Leistungen im Falle der Nichtbeauftragung weiterer Leistungsstufen.
AUFTRAGSMODALITÄTEN
- Auftraggeberin: Gemeinde Niederzier
- Beschaffung: Starke Projekte GmbH im Auftrag der Gemeinde Niederzier
- Es gilt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zur korrekten Dokumentation
gemäß Fördermittelrichtlinien
Die ausgeschriebenen Leistungen werden maßgeblich aus Mitteln der Strukturwandelförderung finanziert. Diese umfassen zunächst Leistungen bis HOAI Leistungsphase 3. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt unmittelbar nach Erhalt des Zuwendungsbescheids für die investiven Mittel. Vorbehaltlich sollen die weiteren Leistungsphasen bei Abschluss eines Vertragsverhältnisses zwischen AG und AN dennoch durchgeführt werden. Die (Weiter-)Beauftragung ist somit ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen"- in der aktuell gültigen Fassung - gewährt werden. Der AG behält sich für jede der in der Ausschreibung genannten Stufen vor, die Erarbeitung weiterer Leistungsphasen durch den AN nicht zu beauftragen. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält.