Go4Bauland Rahmenvertrag - Erstellung von städtebaulichen Rahmenplanungen und Stru...
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung von Bewerberfragen Datum: 24.07.2026 - 10:51 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vergabeverfahren "ZV26-084 Go4Bauland Rahmenvertrag - Erstellung von städtebaulichen Rahmenplanungen und Strukturkonzepten" sind folgende Rückfragen eingegangen, die wir nachstehend beantworten möchten:

Frage 1:
Ist es möglich, sich als Einzelbewerber mit Eignungsverleiher zu bewerben?

Antwort 1:
Die Eignungsleihe nach § 47 VgV erlaubt es einem Bewerber oder Bieter im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV), sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zu berücksichtigen ist, wenn die Eignungsleihe die berufliche Leistungsfähigkeit (wie etwa Referenzen oder Studiennachweise) betrifft, muss der Eignungsleiher die Leistung auch tatsächlich selbst ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Ein Wechsel des Eignungsleihers ist im Rahmen des Vergabeverfahrens und einer später evtl. Beauftragung nur unter besonderen Bedingungen möglich.


Frage 2:
Ist in Reiter 1.1 Teilnahmeantrag bei einer Eignungsleihe weiterhin eine Bewerbung als Einzelbewerber möglich oder muss man sich hier zusammen mit dem Eignungsverleiher als Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer eintragen?

Antwort 2:
Im Reiter 1.1 Teilnahmeantrag des Bewerberformulars ist die gewünschte Bieterkonstellation einzutragen, in der in einem späteren evtl. Auftrag die Leistung erbracht wird.
Hier ist die Eintragung als Alleiniger Bieter, Alleiniger Bieter mit Nachunternehmer/n und als Bietergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft mit Nachunternehmer/n möglich.
Bei einer Eignungsleihe besteht die Möglichkeit der Bewerbung als Alleiniger Bieter mit Nachunternehmer/n oder als Bietergemeinschaft bzw. als Bietergemeinschaft mit Nachunternehmer/n.
Zu berücksichtigen ist, wenn die Eignungsleihe die berufliche Leistungsfähigkeit (wie etwa Referenzen oder Studiennachweise) betrifft, muss der Eignungsleiher die Leistung auch tatsächlich selbst ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.


Frage 3:
Werden die Anzahl der Mitarbeiter*innen, Anzahl der Kammermitglieder, die Umsätze etc. einfach addiert und dann als Gesamtergebnis bewertet?

Antwort 3:
Im Bewerberformular werden die angegebenen Werte, beispielhaft im Bereich "Leistungsfähigkeit", über den Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre abgefragt, die nach den einzelnen Jahren zu benennen sind. Die benannten Werte werden addiert und durch die Anzahl der Jahre (3 Jahre) dividiert, um auf das gemittelte Ergebnis zu kommen. Dieses Ergebnis wird im Rahmen der Eignungsmatrix gewertet.
Wenn Sie sich in Eignungsanleihe bewerben, werden ebenfalls jeweils die Werte, beispielhaft im Bereich "Leistungsfähigkeit", in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren aller Eignungsleiher addiert und analog durch die Anzahl der Jahre (3 Jahre) dividiert, um auf das gemittelte Ergebnis zu kommen. Dieses Ergebnis wird im Rahmen der Eignungsmatrix gewertet.

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Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Vergabe
NRW.URBAN

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Betreff: Beantwortung von Bewerberfragen Datum: 23.07.2026 - 09:12 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vergabeverfahren "ZV26-084 Go4Bauland Rahmenvertrag - Erstellung von städtebaulichen Rahmenplanungen und Strukturkonzepten" wurden uns über das Vergabeportal folgende Rückfragen übersandt, die wir gerne nachstehend beantworten möchten:

Frage 1:
Werden auch vergleichbare Nachweise aus der EU zu unserem deut. Kammernachweis anerkannt?

Antwort 1:
Ja, gleichwertige Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums werden anerkannt. Dies gilt insbesondere für Berufsqualifikationen sowie Mitgliedschaften in entsprechenden Berufs- oder Standesorganisationen, soweit diese die Berechtigung zur Ausübung der betreffenden beruflichen Tätigkeit im Herkunftsstaat nachweisen und hinsichtlich ihrer fachlichen Aussagekraft mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind.
Maßgeblich ist, ob der Nachweis die im Herkunftsstaat bestehende Berufsqualifikation und Berechtigung zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit belegt und hinsichtlich seines Aussagegehalts den geforderten Nachweisen entspricht:

Herkunftsland des Bewerbers: EU / EWR-Raum
erforderlicher Nachweis im VgV-Verfahren: Diplom/Zertifikat gem. EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) oder aktuelle Bescheinigung der zuständigen Kammer/Behörde des Heimatlandes.
??????
Neben dem erforderlichen Nachweis (s. EU / EWR-Raum), müssen Sie eine Eigenerklärung abgeben, dass die zuvor genannten Anforderungen zutreffen.


Frage 2:
Müssen die NU zusätzlich zur NU-Erklärung noch weitere Unterlagen einreichen?

Antwort 2:
Nein, für den Nachunternehmer ist lediglich die NU-Erklärung auszufüllen.


Frage 3:
wir bitten um nochmalige Bestätigung, dass bei der Konstellation "Einzelbewerber mit Nachunternehmen" die Referenzen sowie die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern angegeben und addieren werden können. Hierzu müssen wir nicht als Bewerbergemeinschaft auftreten?

Sind Referenzen von Nachunternehmern ebenfalls in die excel-Liste einzutragen und wie sind diese entsprechend zu kennzeichnen?

Antwort 3:
Im Bewerberformular im Registerblatt "1.1 Teilnahmeantrag" tragen Sie bitte die Unternehmenskonstellation (Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft, Einzelbewerber mit Nachunternehmen, Bewerbergemeinschaft mit Nachunternehmen) ein, in der Sie sich bewerben. In diesem Dokument sind die Unternehmen namentlich mit Angabe des Firmensitzes (PLZ, Ort) und dem Status der Konstellation (Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer) zu benennen.

Im Registerblatt "2.1 Leistungsfähigkeit" haben Sie in der Tabelle "Anzahl fest angestellter Mitarbeiter*innen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren" sowie "Jahresumsatz, netto, in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren" in Spalte A15-A21 und A38-A42 die Möglichkeit der Benennung der Eignungsverleiher und der entsprechenden zahlenmäßigen Benennung der Daten. Diese werden wie ersichtlich addiert und über die geforderten drei Kalenderjahre gemittelt. Somit haben Sie hier die Möglichkeit die Unternehmenszahlen der in dem von Ihnen im Registerblatt "1.1 Teilnahmeantrag" benannten Unternehmen zu benennen.

Im Registerblatt "2.3 Referenzen" können Sie im Rahmen der Projektliste (ab Zeile 36) alle bearbeiteten Referenzen unter Benennung des "Auftragnehmers, der die Leistung erbracht hat" aufzählen. Auch hier haben Sie die Möglichkeit das Unternehmen im Rahmen der von Ihnen im Registerblatt "1.1 Teilnahmeantrag" aufgeführten Unternehmen zu benennen, welches die Referenz vorweisen kann.


Frage 4:
Sind die in der Excel-Tabelle unter Reiter 2.3 angegebenen Referenzen durch weitere Darstellungen (z. B. etwa gestaltete Referenzblätter in den Anlagen) zu belegen, oder ist die reine Auflistung in der excel-Datei ausreichend?

Antwort 4:
Es sind keine zusätzlichen Referenzblätter als Anlage zu den Referenz-Angaben im Bewerberformular zu übersenden. Es ist lediglich eine Projektliste der Referenzen einzureichen.

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Wir hoffen, dass wir Ihre Rückfragen vollumfänglich beantworten konnten und freuen uns auf Ihre Teilnahmeanträge.

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Vergabe
NRW.URBAN

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Betreff: Beantwortung einer Bewerberfragen Datum: 16.07.2026 - 12:36 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vergabeverfahren "ZV26-084 Go4Bauland Rahmenvertrag - Erstellung von städtebaulichen Rahmenplanungen und Strukturkonzepten" sind uns über das Vergabeportal folgende Bewerberfragen übermittelt worden, die wir nachstehend beantworten möchten:

Frage 1:
in den Eignungskriterien wird als Mindestanforderung die Vorlage von mindestens fünf städtebaulichen Rahmenplanungen "seit dem 01.01.2020" gefordert. Im Bewerberformular wird hierzu nach den seit dem 01.01.2020 erarbeiteten Rahmenplanungen sowie dem Zeitraum der Leistungserbringung gefragt.

Wir bitten um Klarstellung, Datum für die Anrechenbarkeit einer Referenz anzusehen ist:
-das Datum der Beauftragung,
-der Beginn der Leistungserbringung,
-der Abschluss der Leistung oder
-eine zumindest teilweise Leistungserbringung nach dem 01.01.2020.

Sind demnach auch Projekte anrechenbar, die bereits vor dem 01.01.2020 beauftragt oder begonnen wurden, deren Bearbeitung jedoch nach dem 01.01.2020 fortgeführt wurde? Können zudem noch nicht abgeschlossene Rahmenplanungen als Referenz angegeben werden, sofern bereits wesentliche Leistungen erbracht wurden?

Antwort 1:
Der Leistungszeitraum für die Referenzen ist ab dem 01.01.2020 (Datum der Beauftragung) zu verstehen. Die städtebaulichen Rahmenplanungen müssen in wesentlichen Teilen der Grundleistungen abgeschlossen sein.


Frage 2:
wir haben eine Frage bezüglich der Begrifflichkeit "Bewerbergemeinschaft" in Verbindung mit den Referenzen und Mitarbeiter*innen.

Aus den Formulierungen wird uns nicht ganz klar, ob wir nur als Bewerbergemeinschaft (1.1 Teilnahmeantrag, Zeile 18) die Referenzen und Mitarbeiter*innen von beiden Büros angeben können oder ob dies auch möglich ist, wenn wir uns als Einzelbewerber mit Nachunternehmen aufstellen.

Antwort 2:
Im Bewerberformular im Registerblatt "1.1 Teilnahmeantrag" tragen Sie bitte die Unternehmenskonstellation (Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft, Einzelbewerber mit Nachunternehmen, Bewerbergemeinschaft mit Nachunternehmen) ein, in der Sie sich bewerben. In diesem Dokument sind die Unternehmen namentlich mit Angabe des Firmensitzes (PLZ, Ort) und dem Status der Konstellation (Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer) zu benennen.

Im Registerblatt "2.1 Leistungsfähigkeit" haben Sie in der Tabelle "Anzahl fest angestellter Mitarbeiter*innen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren" sowie "Jahresumsatz, netto, in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren" in Spalte A15-A21 und A38-A42 die Möglichkeit der Benennung der Eignungsverleiher und der entsprechenden zahlenmäßigen Benennung der Daten. Diese werden wie ersichtlich addiert und über die geforderten drei Kalenderjahre gemittelt. Somit haben Sie hier die Möglichkeit die Unternehmenszahlen der in dem von Ihnen im Registerblatt "1.1 Teilnahmeantrag" benannten Unternehmen zu benennen.

Im Registerblatt "2.3 Referenzen" können Sie im Rahmen der Projektliste (ab Zeile 36) alle bearbeiteten Referenzen unter Benennung des "Auftragnehmers, der die Leistung erbracht hat" aufzählen. Auch hier haben Sie die Möglichkeit das Unternehmen im Rahmen der von Ihnen im Registerblatt "1.1 Teilnahmeantrag" aufgeführten Unternehmen zu benennen, welches die Referenz vorweisen kann.

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Wir hoffen, dass wir alle Fragen vollumfänglich beantworten konnten und freuen uns auf Ihre Teilnahmeanträge.

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Vergabe
NRW.URBAN

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Betreff: Austausch von Vergabeunterlagen Datum: 10.07.2026 - 08:12 Uhr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vergabeverfahren ZV26-084 Go4Bauland Rahmenvertrag - Erstellung von städtebaulichen Rahmenplanungen und Strukturkonzepten mussten die Vergabeunterlagen Bewerberformular und Eignungsmatrix aufgrund eines redaktionellen Fehlers korrigiert und ausgetauscht werden.

Wir möchten Sie bitten, für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages die aktuellen mit der Endung "neu" bezeichneten Unterlagen zu berücksichtigen.

Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich unter der Nutzung des Dokumentes "01 Bewerberformular Stb Rahmenplanung neu" ein.

Wir bitten den Fehler zu entschuldigen und freuen uns auf Ihre Teilnahmeanträge.

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Vergabe
NRW.URBAN

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Betreff: Beantwortung von Bewerberfragen Datum: 10.07.2026 - 08:12 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vergabeverfahren ZV26-084 Go4Bauland Rahmenvertrag - Erstellung von städtebaulichen Rahmenplanungen und Strukturkonzepten haben uns folgende Bewerberfragen über das Vergabeportal erreicht, die wir nachstehend gerne beantworten möchten:

Frage 1:
Ist ein Master in Stadtplanung oder Städtebau aufbauend auf einen Bachelor in Architektur ausreichend für die Qualifizierung der Mitarbeiter als " Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Raumplanung/Stadtplanung/Regionalplanung/Geographie"?

Antwort 1: Ja, ein Master in Stadtplanung/Städtebau aufbauend auf einem Bachelor in Architektur ist ausreichend für die Qualifizierung der Mitarbeiter als "Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Raumplanung/Stadtplanung/Regionalplanung/Geographie".


Frage 2:
Ist ein Architekturstudium mit Schwerpunkt Stadtplanung ausreichend für die Qualifizierung der Mitarbeiter als " Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Raumplanung/Stadtplanung/Regionalplanung/Geographie"?

Antwort 2:
Ja, ein Architekturstudium mit Schwerpunkt Stadtplanung ist ausreichend für die Qualifizierung der Mitarbeiter als "Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Raumplanung/Stadtplanung/Regionalplanung/Geographie".


Frage 3:
Ist eine Eintragung in die Stadtplanerliste ausreichend für die Qualifizierung der Mitarbeiter als " Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Raumplanung/Stadtplanung/Regionalplanung/Geographie" ausreichend, auch wenn der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin nicht den entsprechenden Hochschulabschluss nachweisen kann?

Antwort 3:
Für die Qualifizierung der Mitarbeiter als "Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Raumplanung/Stadtplanung/Regionalplanung/Geographie" ist ein Hochschulabschluss der Fachrichtung Raumplanung, Stadtplanung, Regionalplanung, Geographie oder ein Architekturstudium mit Schwerpunkt Stadtplanung oder Städtebau nachzuweisen. Die Anzahl der Mitarbeiter, die in die Stadtplanerliste der Architektenkammer eingetragen sind, ist zu inkludieren.

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Wir hoffen Ihre Fragen vollumfänglich beantwortet zu haben und freuen uns auf Ihren Teilnahmeantrag.

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Vergabe
NRW.URBAN

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