| VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist u.s. Bieterfrage eingegangen, die wir wie nachfolgend beantworten.
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Frage 1: Könnten die Anforderungen an die Fachdisziplin "Stadtplaner*in" im Sinne von Ziff. 4.4. der Leistungsbeschreibung auch durch ein Architekturbüro erfüllt werden?
Antwort 1: Die in Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen beziehen sich auf die nachzuweisende Fachdisziplin und die hierfür erforderliche fachliche Qualifikation. Ein Architekturbüro kann diese Anforderungen erfüllen, sofern die geforderte Fachkompetenz im Bereich Stadtplanung nachgewiesen wird und die benannte Person die in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen erfüllt.
Frage 2: Können wir uns als Architekturbüro (federführend) mit Nachunternehmern bewerben oder müssen alle erforderlichen Fachdisziplinen eine Arge gründen?
Antwort 2: Eine Bewerbung als federführendes Architekturbüro unter Einbindung geeigneter Nachunternehmer ist zulässig. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zwingend erforderlich. Unabhängig von der gewählten Organisationsform sind sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Fachdisziplinen und Eignungsanforderungen nachzuweisen. Die entsprechenden Angaben und Nachweise sind gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen einzureichen.
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+++Bitte berücksichtigen Sie diese Information bei Anfertigung Ihrer Bewerbung++
Mit freundlichen Grüßen
NRW.URBAN
Zentrale Vergabe
Dateianhänge:
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