Der Auftragnehmer soll das anstehende Ausbietungsverfahren zur Veräußerung des Kraftwerk Frimmersdorf fachlich begleiten und den Auftragnehmer bei den aufkommenden Fragestellungen zur Flächenentwicklung während des Ausbietungsverfahren begleiten. Dem Ausbietungsverfahren ging ein über 3 jähriger Entwicklungsprozess mit unterschiedlichen Akteuren voraus, u.a. wurde in 2 Werkstattverfahren der Umfang des Denkmalschutzes und die Nachnutzung des zentralen Kraftwerksbaus herausgearbeitet. Aufgabe des Auftragnehmers ist es die Erkenntnisse dieser Fachplanungen zueinander in Bezug zu setzen, mögliche Konfliktpunkte aufzuzeigen und zu lösen sowie die Erkenntnisse in einem iterativen Prozess in das Ausbietungsverfahren einzubringen und zu bewerten.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Begleitung und Beratung, besonders in städtebaulicher Hinsicht, im anstehenden Ausbietungsverfahren des Kraftwerk Frimmersdorf. Darüber hinaus besteht die Leistung aus der Einbringung der Erkenntnisse der Fachplaner des Werkstattverfahrens ins anstehende Werkstattverfahren. Zusätzlich soll der Auftraggeber während des Ausbietungsverfahren zu folgenden Fragestellungen beraten werden:- Bauleitplanung, städtebauliche Verträge, Flächenentwicklung- Ansiedlungsförderung u. innovative Mobilität- Förderberatung u. Vertragsmanagement- Moderation von Fragen zum Denkmalschutz- Umgang Industriekultur
Der Haupterfüllungsort ist das Kraftwerk Frimmersdorf. Darüber hinaus kann die Wahrnehmung von Terminen in einem Radius von ca. 60 Kilometer um Grevenbroich erforderlich werden um z.B. Abstimmungsterminen bei Ministerien, Behörden oder sonstigen für die Flächenentwicklung relevanten Akteuren sicherzustellen.
Die Beschaffung erfolgt durch die Starke Projekte GmbH im Namen und auf Rechnung des Rhein-Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber während des Bearbeitungszeitraum vom Rhein-Kreis Neuss auf die Zukunfts.Kraftwerk Frimmersdorf GmbH übergehen kann. Die Bieter erklären sich mit Abgabe eines Angebotes mit dieser Übergabeoption einverstanden.
Die Zukunfts.Kraftwerk Frimmersdorf GmbH ist eine gemeinsame GmbH des Rhein-Kreises Neuss, der Stadt Grevenbroich und des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ehemaligen Kraftwerkstandorts Frimmersdorf.
Die Nachnutzung von Teilen des Kraftwerksgeländes stellt per se ein ressourcenschonendes Projekt dar, da hierdurch ein hypothetischer Neubau an anderer Stelle entfällt. Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, Umweltaspekte mitzubeachten, sofern diese die Gesamtkalkulation nicht so beeinträchtigen, dass das Projekt nicht mehr umsetzbar ist. Der Auftragnehmer ist aufgefordert innovative Mobilitätsangebote mitzudenken und wenn möglich im Projekt zu implementieren.
Das Projektziel für die Westfläche beinhaltet die Ansiedlung von arbeitsplatzintensiven und innovativen Unternehmen mit Ausbildungsplätzen. Dem AN kommt im Projektverlauf die Aufgabe zu, zum einen die flächenbezogenen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Unternehmen mit der genannten Zielsetzung sich ansiedeln als auch das Flächenpotenzial in den entsprechenden Netzwerken zu bewerben. Der Auftragnehmer ist explizit damit beauftragt, Lösungen bei Konflikten im Bereich des Denkmalschutzes zu lösen, sodass auch in Zukunft eine museale Vermittlung des industriellen Erbes im rheinischen Revier möglich bleibt.
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Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Unvollständige Teilnahmeanträge/Angebote, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag/dem Angebot abzugeben bzw. vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Unterlagen wie Erklärungen und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung / der Angebote benötigt werden, gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise Qualifikation Bewerber (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Anzahl Mitarbeiter*innen (min. 2 Projektleiter*in, min. 1 Projektmitarbeiter*in)
Projektleitung: Büroleiter u. min. 20 Jahre Projektleitung
stellv. Projektleitung: min. 5 Jahre Berufserfahrung
Projektleitung, stellv. Projektleitung, Projektmitarbeiter: geeigneter Hochschulabschluss
2 Referenzen Konzept u. Projektentwicklung industrielle bauliche Anlagen
1 Referenz Moderation u. Prozessbegleitung Nachnutzung industrieller Brachflächen
Der Auftrag steht im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fördermitteln. Zahlungen werden unter Berücksichtigung der monatlichen Mittelabrufe von Fördergeldern nach Maßgabe des Folgenden geleistet: Prüfbare und fällige Rechnungen, die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, werden in den Mittelabruf des laufenden Monats aufgenommen und nach Möglichkeit im Folgemonat ausbezahlt. Später eingereichte prüfbare und fällige Rechnungen werden in den Mittelabruf des Folgemonats aufgenommen und entsprechend in dem darauf folgenden Monat nach Möglichkeit ausbezahlt. Maßgeblich ist das Datum des tatsächlichen Rechnungseingangs. Falls Abschlagsrechnungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung auf Antrag in angemessenen Fristen, bei denen für die Fälligkeit der Zahlung der Mittelabruf von Fördergeldern, über die die beauftragte Leistung mitfinanziert wird, Berücksichtigung findet.
siehe Bewerberformular