VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über das Vergabemanagementsystem NRW erhalten Sie folgende Beantwortung der Frage:
--Beginn der Beantwortung---
Frage 1:
In diversen Positionen (Beispiel der Position 1.2.2.60 ff) ist die Deklaration des zu entsorgenden Bodens weit gestuft. Welche Deklaration soll hier angenommen werden? Bitte geben Sie uns für die Positionen die Massenanteile der jeweiligen Deklarationsstufen an bzw. zur sicheren Kalkulation müssen einzelne Positionen hierzu gebildet werden.
Wir bitten um nähere Angaben.
Antwort 1:
Ja, das ist mit Absicht so gewählt. Durch den Auftragnehmer sind vor Entsorgung die Rückbaustoffe hinsichtlich der Verwertungs- bzw. Entsorgungsmöglichkeiten nach der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) chemisch zu analysieren und im Nachgang zu entsorgen. Für die Schadstoffanalysen sind unter 01.01.04.0020 ff entsprechende Leistungspositionen enthalten. Des Weiteren wird auf die Anlagen 34 und 37 verwiesen.
Frage 2:
Es fehlt eine Materialangabe in den Positionen 1.2.4.30, 1.4.4.10, 1.5.3.10, 1.6.3.10, 1.8.2.10, . Wir bitten um Angabe, mit welchem Material zu rechnen ist.
Antwort 2:
Bei dem Baustoff der Mulde handelt sich um Oberboden. Dies ist auch in den Regelquerschnitten eindeutig erkennbar.
Frage 3:
Liegt in der Position 1.7.2.180 ein Massenfehler vor? Bitte um Erläuterung.
Antwort 3:
Es liegt kein Mengenfehler vor. In der Mengenberechnung sind jeweils Anschlüsse an den Kanal als auch an den Anschlussstutzen am Ablauf berücksichtigt worden.
Frage 4:
Gibt es zu der Position 2.2.4.350 einen Detailplan?
Antwort 4:
Nein, als Anlage zur Ausschreibung liegt kein Detailplan vor. Dieser wird im Zuge der Ausführungsplanung erstellt und zur Baudurchführung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
---Ende der Beantwortung---
Mit freundlichen Grüßen
NRW.URBAN
Zentrale Vergabe
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im o. g. Vergabeverfahren muss die Angebotsfrist aus organisatorischen Gründen bis zum 12.05.2025 verlängert werden.
Die Bindefrist wird dementsprechend bis zum 15.07.2025 verlängert.
Die Fristen wurden zudem in den entsprechenden Formblättern angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
NRW.URBAN
Zentrale Vergabe
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04 210_EU_ohne_Lose.pdf | 02.04.2025 | 824 KB |