Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Förderbedingte Ergänzungen in Bezug auf die vorgesehenen Leistungsstufen des Auftrags:
Der AG akquiriert im Rahmen der investiven Umsetzung des Projektes aus Strukturwandelfördermitteln. Voraussetzung des Förderantrags für die investiven Mittel ist das Erreichen der Leistungsphase 3 nach HOAI in diesem Projekt. Da die Beauftragung der Leistungsphasen 4-6 im Rahmen dieser Ausschreibung förderrechtlich nicht zulässig ist, erfolgt die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids für den Förderantrag voraussichtlich im Jahre 2026. Vorbehaltlich sollen die Leistungsphasen 4 bis 6 bei Abschluss eines Vertragsverhältnisses zwischen AG und AN dennoch durchgeführt werden. Die (Weiter-)Beauftragung ist somit ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen aus Strukturwandelfördermitteln gewährt werden.
Der AG behält sich bei Abschluss jeder der in Ziffer 3.2 des beiliegenden Vertragsmusters genannten Stufen vor, die Erarbeitung weiterer Leistungsphasen durch den AN nicht zu beauftragen. Der Auftraggeber hat
alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm
zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.