Es handelt sich um die Planung der technischen Ausrüstung im Rahmen der Sanierung des Bahnhofsgebäudes Langerwehe
Technische Ausrüstung gem. §53 HOAI
Stufenweise Beauftragungen der Leistungsphasen 1-9
Die Beschaffung erfolgt durch die Starke Projekte GmbH im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Straße 4, 52379 Langerwehe. 2.Die Zuschlagskriterien umfassen: - 1. Projektorganisation: 10%; - 2. Bearbeitungskonzept / Herangehensweise, 10%; - 3. Referenzen, mit Unterkriterien A) Gebäude an Bahngleisen, 20%, B) Erfahrungen im Umgang mit Bahnhofsgebäuden, 20%, C) Abschluss Leistungsphase 8, 10%; - 4. Honorarangebot, 30%
gem. VgV
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Unterlagen und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung / der Angebote benötigt werden, gem. § 56 VgV nachzufordern. Der AG wird jedoch nur Interessenten, die für die Teilnahme an der Angebotsphase in Betracht kommen / Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, auffordern
2) Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
3) Nachweise Qualifikation Bewerber (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Versicherung Berufs-/Betriebshaftpflicht (Deckungssumme): mind. 1.000.000 EUR für Personen- sowie 1.500.000 EUR Sach- u. Vermögensschäden - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Benennung von 1 Projektleiter*in und 1 stellv. Projektleiter*in mit jeweils abgeschlossenem Studium Bauingenieurswesen oder vergleichbar - Qualifikation
Benennung von 1 Projektleiter*in und 1 stellv. Projektleiter*in mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung - Berufspraxis
Der Auftrag steht im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fördermitteln. Zahlungen werden unter Berücksichtigung der monatlichen Mittelabrufe von Fördergeldern nach Maßgabe des Folgenden geleistet: Prüfbare und fällige Rechnungen, die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, werden in den Mittelabruf des laufenden Monats aufgenommen und nach Möglichkeit im Folgemonat ausbezahlt. Später eingereichte prüfbare und fällige Rechnungen werden in den Mittelabruf des Folgemonats aufgenommen und entsprechend in dem darauf folgenden Monat nach Möglichkeit ausbezahlt. Maßgeblich ist das Datum des tatsächlichen Rechnungseingangs. Falls Abschlagsrechnungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung auf Antrag in angemessenen Fristen, bei denen für die Fälligkeit der Zahlung der Mittelabruf von Fördergeldern, über die die beauftragte Leistung mitfinanziert wird, Berücksichtigung findet.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen, die zur Auftragsunterschrift juristisch zu firmieren ist.
Die (Weiter-)Beauftragung ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen" - in der aktuell gültigen Fassung - gewährt werden. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält.