Die Stadt Krefeld beabsichtigt, im Stadtteil Fischeln im Krefelder Südwesten den Bebauungsplan Nr. 784 auf den aufgegebenen Flächen des Tennisclubs Tennis-Freunde Fischeln e.V. zu realisieren. Es ist vorgesehen, dass die Flächen zu einem allgemeinen Wohngebiet umgestaltet werden sollen. Die Größe des Erschließungsgebietes beträgt ca. 26.000 m2 zuzüglich einer temporären Baustellenzufahrt von ca. 3.000 m2.
GeländemodellierungAufgrund des geplanten Systems für die oberflächliche Ableitung des Regenwassers soll die Erschließungsfläche ausgehend vom Krützboomweg ein Gefälle in westlicher und nördlicher Richtung erhalten. In diesen Begrenzungen des Erschließungsgebietes sind Versickerungsmulden für das anfallende Oberflächenwasser geplant. Für die Herstellung des neuen Niveaus des Erschließungsgebietes sind umfangreiche Erdarbeiten erforderlich, die von den baulichen Maßnahmen der Erschließung abgekoppelt werden sollen. Herstellung BaustraßeZur Umsetzung soll eine vom Krützboomweg unabhängige asphaltierte Baustraße als Baustellenzufahrt ausgehend von der Anrather Straße hergestellt werden. Dadurch soll ein Baustellenverkehr vor der städtischen Kita am Krützboomweg vermieden werden. Die Baustraße soll über eine Länge von ca. 250 m angelegt werden. Die Fläche der Baustellenzufahrt (ca. 3.700 m2) muss nach Abtrag des Oberbodens auf Kampfmittel sondiert werden. Für die Bautätigkeiten muss die gesamte Fläche einschließlich der Baustraße eingezäunt werden. Entsorgung / KampfmittelVorlaufend zu den Erdarbeiten wurden bereits Rodungsarbeiten in Teilbereichen durchgeführt. Im Rahmen dieser Tätigkeiten wurde auf einer Teilfläche des Erschließungsgebietes der Oberboden abgetragen und auf Miete gesetzt. Der Boden aus der Miete soll aufgrund der Inhomogenitäten und Fremdbestandteilen entsorgt werden. Der restliche in der Fläche liegende Oberboden ist nach Ab-trag des Bewuchses für die Geländeprofilierung abzutragen und auf Miete zu setzen. Vorlaufend zu der Geländeprofilierung müssen noch Teilflächen (ca. 7.100 m2) auf Kampfmittel sondiert werden. Die vermessungstechnische Absteckung der noch zu sondierenden Flächen erfolgt auf Anforderung durch den AN kurzfristig über den AG, Fachbereich 62.BauzaunNach erfolgter Geländeprofilierung bzw. Abschluss der Erdarbeiten soll der Bauzaun bis zum Beginn der Erschließungsarbeiten durch den AN unterhalten werden. Mit Beginn der Erschließungsarbeiten überträgt der AN den Bauzaun in das Eigentum des nachfolgenden AN.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
keine
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen: - Angebotsformular einschl. Angebotsschreiben sowie allen geforderten Erklärungen und Nachweisen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)