Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beschafft diesen Auftrag im Namen der Stadt Neuss für die Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH. Auftraggeberin wird somit die Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH.Die Stadt Neuss (im Folgenden: Stadt) entwickelt durch die Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH (im Folgenden: LAGA) als Bau- und Betriebsgesellschaft aktuell auf dem 38 ha großen ehemaligen Rennbahngelände den Bürgerpark für die Landesgartenschau Neuss 2026. Dazu soll u. a. das auf dem Gelände befindliche zurzeit ungenutzte Gebäudeensemble "Hammfeldhof" aus dem Jahr 1968, bestehend aus einem Wohngebäude und zwei ehemaligen Stallgebäuden, hergerichtet und umgebaut werden.Zielsetzung: Umbau und Herrichtung des Gebäudeensembles Hammfeldhof, bestehend aus zwei ehemaligen Stallgebäuden und einem Wohngebäude auf dem Gelände der LAGA 2026 in Neuss.
Die Umbaumaßnahmen der drei Gebäude umfassen im Bereich Technische Ausrüstung u.a. die Lieferung und Installation von Komponenten der Blitzschutz- und Erdungstechnik. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Maßnahmen kann dem LV entnommen werden.
niedrigster Preis
Gem. § 160 Abs. 3 GWB
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.