Die Anforderungen an die vorzulegenden Kammernachweise für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung sind zu hoch angesetzt.
Es werden keine Kammernachweise seitens der Projektleitung und stellv. Projektleitung gefordert. Gefordert wird:Projektleitung:1. Erfolgreich abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium (Universität, Technische Hochschule oder Fachhochschule) in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Gebäudetechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder vergleichbaren technischen Fachrichtung.2. Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach den jeweils geltenden Ingenieurgesetzen der Länder3. Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, nachgewiesen durch einen berufsbezogenen Lebenslauf4. Verantwortliche Gesamtprojektleitung bei vergleichbaren Vorhaben, nachgewiesen durch eine Referenzliste
Stellvertretende Projektleitung:1. Erfolgreich abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium (Universität, Technische Hochschule oder Fachhochschule) in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Gebäudetechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder vergleichbaren technischen Fachrichtung.2. Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach den jeweils geltenden Ingenieurgesetzen der Länder3. Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, nachgewiesen durch einen berufsbezogenen Lebenslauf4. Verantwortliche Gesamtprojektleitung bei vergleichbaren Vorhaben, nachgewiesen durch eine Referenzliste"
Auf Grund der Anpassung der Eignungskriterien wurde die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückgesetzt.