In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge an bis zu sechs Rahmenvertragspartnern vergeben werden. Mithilfe dieser wird ein Expertenpool gebildet, über den Kreise, Kommunen sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften sowie sonstige Beteiligungen, das Land Nordrhein-Westfalen, die Landestöchter und -enkel in NRW ohne ein eigenes Vergabeverfahren die Erstellung von Umweltberichten und Landschaftspflegerischen Begleitplänen beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind, ausgestaltet.
NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie eine Plattform bietet, damit Auftraggeber und Auftraggeberinnen einen Rahmenvertragspartner beauftragen können. Eine weitgehende Automatisierung dieses Vorgangs wird angestrebt. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kreise und Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften sowie die Landestöchter und -enkel in NRW sein.
Die Rahmenverträge werden auf vier Jahre abgeschlossen.
Nordrhein-Westfälische Kommunen
A) Anzahl der Umweltberichte zu einem Bebauungsplan mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten ? 50%
B) Anzahl der Umweltberichte (UB) für Bebauungspläne, die in einer städtebaulichen Gemengelange liegen.
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan, die Punkte richten sich nach der Komplexität des FNP (Honorarzone HOAI), zu dem der UB erstellt wurde.
C) Anzahl LBP zum Bebauungsplan
D) LBP zum Bebauungsplan nach Flächengröße in Hektar
E) LBP für Pläne/sonstige Vorhaben
Honorarangebot
Die vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind gem. VgV einzuhalten.
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.