In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 6 Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden.
Mithilfe dieser wird ein Expertenpool gebildet, über den Kreise, Kommunen sowie deren jeweilige Tochter- und Enkelgesellschaften sowie sonstige Beteiligungen, das Land Nordrhein-Westfalen, die Landestöchter und -enkel in NRW ohne ein eigenes Vergabeverfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind ausgestaltet.
NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie eine Plattform bietet, damit Auftraggeber und Auftraggeberinnen einen Rahmenvertragspartner beauftragen können. Eine weitgehende Automatisierung dieses Vorgangs wird angestrebt. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kreise und Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften sowie die Landestöchter und -enkel in NRW sein.
Der Rahmenvertrag wird auf vier Jahre abgeschlossen.
Nordrhein-Westfälische Kommunen
Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten ? 50%
Anzahl der Bebauungspläne mit voneinander abweichenden Nutzungsschwerpunkten(z.B. ein BP mit hauptsächlich (? 50% Flächenanteil) Wohnnutzung, ein BP mit hauptsächlich Gewerbenutzung, ein BP mit hauptsächlich Mischnutzung, ein BP mit hauptsächlich Industrienutzung, etc.)
Anzahl der Bebauungspläne, die in einer städtebaulichen Gemengelange liegen.(Als BP mit städtebaulichen Gemengelagen werden solche BP definiert, die zwei oder mehrere Arten der baulichen Nutzung aufweisen.)
Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2021 bzw. Honorarzone V § 20 Abs. 7-9 HOAI 2009 zugeordnet werden können.
Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 01.01.2020 Rechtskraft erlangt haben.
Komplexität der bearbeiteten Flächennutzungspläne, Zuordnung gemäß Honorarzonen HOAIEs kann maximal ein Flächennutzungsplan bewertet werden, der nach dem 01.01.2010 Rechtskraft erlangt hat und neuaufgestellt wurde (kein Änderungsverfahren).Es dürfen keine Unterlagen eingereicht werden.
Honorarangebot
Die vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind gem. VgV einzuhalten.
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.