NRW.URBAN ist im Projekt OSTPARK als Treuhänder der Stadt Bochum tätig.Im Zuge der Erschließung der Projektfläche ist als nächste Bauabschnitt im Zuge der Freianlagen die Errichtung eines Wasserspielplatzes geplant.
Hierbei ist von folgenden Hauptmassen auszugehen:Ca. 3.200 m2 Ruderalvegetation rodenCa. 800 m3 Bodenaushub und EntsorgungCa. 800 m3 Bodenaushub und WiedereinbauCa. 210 m3 Aushub LeitungsgräbenCa. 410 m2 AsphaltflächeCa. 225 m2 Asphaltfläche farbigCa. 780 m2 wassergebundene WegeflächeCa. 20 t NatursteinblöckeCa. 18 Stk. Hochstämme liefernAusstattungsgegenstände (Picknickset, Sitzblöcke, Abfallbehälter)Ca. 300 m DruckleitungenWassertechnik für Wasserspiel
Preis
Gem. § 160 Abs. 3 GWB
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.