Aufgrund eines redaktionellen Fehlers in den Angaben zu den Mindestanforderungen der Referenzen - Leistungszeitraum wurden die relevanten Dokumente und Angaben im VMS überarbeitet.
fälschlicherweise heißt es in der Mindestanforderung - Referenzen - Leistungszeitraum: Abschluss der Leistungsphase 6 nach dem 01.01.2028 und vor dem 30.04.2026 (durch beide Referenzen nachzuweisen) es muss aber heißen: Abschluss der Leistungsphase 6 nach dem 01.01.2018 und vor dem30.04.2026 (durch beide Referenzen nachzuweisen).Die fehlerhafte Angabe wurde korrigiert.
In der Terminschiene hat sich eine redaktionelle Änderung ergeben, die Termine wurden entsprechend angepasst.
Anpassung der Terminschiene und des Leistungsbeginns.