Die Stadt Bedburg realisiert im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des Quartiers "Neubaugebiet Erftauen" den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Sporthalle und Außenanlagen. Die Schule wird nach modernen pädagogischen Standards konzipiert und soll eine zeitgemäße Lernumgebung mit flexiblen, multifunktionalen Flächen bieten. Sie ist in das städtebauliche Gesamtkonzept des Entwicklungsgebiets eingebettet und bildet einen zentralen Baustein für die zukünftige Quartiersentwicklung.
Das Projektgrundstück (Flurstück 132) liegt innerhalb der Teilfläche A des Entwicklungsgebiets, in unmittelbarer Nähe zu neu entstehenden Wohn- und Grünflächen, und verbleibt im Eigentum der Stadt. Es verfügt über eine verkehrlich gut angebundene Lage und ausreichend Platz für die geplanten Außenanlagen. Die Realisierung erfolgt schlüsselfertig im Rahmen eines Totalunternehmermodells (TU-Modell). Der Kostenrahmen für die Kostengruppen 300 und 400 beträgt ca. 18,99 Mio. EUR brutto. Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2030/2031 vorgesehen.
Der Auftrag umfasst umfassende Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr. 9 (6. Auflage 2025) in den Handlungsbereichen A-E. Bestandteil des Auftrags ist insbesondere die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die Vorbereitung und Durchführung der TU-Vergabe sowie die vollständige Wahrnehmung delegierbarer Bauherrenaufgaben. Ergänzend ist ein Baucontrolling während der Ausführungsphase zu erbringen, das insbesondere die Qualitätssicherung, die Terminverfolgung, die Kostenkontrolle, die Dokumentation des Baufortschritts, stichprobenartige Baustellenbegehungen sowie die Teilnahme an Baubesprechungen umfasst. Zu den besonderen Leistungen gehören außerdem die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den verschiedenen Projektphasen, das Bereitstellen und Führen eines Projektkommunikationssystems sowie die Analyse und Beratung zu Fördermittelmöglichkeiten einschließlich Prüfung der Förderfähigkeit und Begleitung der Antragstellung.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die Projektstufe 1 sowie besondere Leistungen die in der Anlage 01_Projekt- und Leistungsbeschreibung näher beschrieben sind. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer durch einseitige Willenserklärung mit den weiteren Projektstufen 2-5 zu beauftragen, insbesondere wenn die Finanzierung gesichert ist.
- Plausibilisierung der vorgegebenen Terminkette(schriftlich oder bildlich)- Aufzeigen der kritischen Wege sowie Aufzeigenvon Optimierungspotenzialen- Vorstellung der internen Instrumente zurVerfolgung und Steuerung von Terminen- Interne Instrumente der Terminoptimierung fürPlanung und Ausführung- Vorstellung der Schnittstelle bzw. desBerichtswesens für den Auftraggeber- Darstellung der Zusammenarbeit/Schnittstellezwischen Totalunternehmer und Projektsteuererund Bericht an den Auftraggeber
- Plausibilisierung des vorliegenden Grobkostenrahmens (schriftlich oder bildlich)- Vorstellung der internen Instrumente zur Verfolgung und Steuerung von Kosten- Interne Instrumente der Kostenoptimierung für Planung und Ausführung- Vorstellung der Schnittstelle bzw. des Berichtswesens für den Auftraggeber- Darstellung der Zusammenarbeit/Schnittstelle zwischen Totalunternehmer und Projektsteuerer und Bericht an den Auftraggeber
- Erstellung einer Aufbau- und Ablauforganisationunter berücksichtigung der bereits bekanntenAkteure und deren Leistungen- Verfügbarkeit der Projektleitung undStellvertretung- Vorstellung von unternehmensspezifischenProdukten zur Qualitätssicherung im Projekt- Vorstellung der internen Kapazitätsplanung unterDarstellung des Projektteams über alleProjektstufen der AHO
- Nennung typischer Risiken und Fehlerquellenwährend der Planung und Ausführung mit direktemProjektbezug- Einordnung der Riskowahrscheinlichkeit- Nennung von Kompensationsmaßnahmenund/oder Lösungsvorschlägen
- Darstellung und Verständnis der Planungsaufgabeanhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen- Kritische Überprüfung der vorliegendenUnterlagen- Darstellung des Ablaufs der Erstellung derFunktionalen Leistungsbeschreibung- Konzept und Vorgehensweise für dasBaucontrolling (Methoden, Prüfintervalle,Berichtswesen)- Definition der Projektziele- Strukturierung des Projektstarts unter Nennungder auftraggeberseitigen Voraussetzungen
Niedrigster Preis: 3 Punkte (Maximalpunktzahl)Für einen Abstand von X % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter X % weniger Punkte von derMaximalpunktzahl (gerundet bis zur zweiten Nachkommastelle).(Bsp: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, d.h.insgesamt 2,70 Punkte.)
Die vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind gem. VgV einzuhalten.
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.