Es handelt sich um die Lieferung von insgesamt 400.000 Liter Heizöl EL schwefelarm, extra leicht nach DIN 51603 Teil 1 oder gleichwertig auf Volumenbasis 15°C laut Eichgesetz, mit einem maximalen Gehalt an organisch gebundenen Stickstoff im Heizöl EL von 140 mg/kg und einem Schwefelgehalt von maximal 50mg/kg nach Anhang B der DIN EN 267 (Ausgabe April 2010) . Für den Nachweis des gebundenen Stickstoffs im Heizöl ist für jede Charge eine Analysebescheinigung beizufügen.
Ebenfalls müssen gem. 13.BImSchV §13 Brennstoffkontrolle ausführliche Produktdatenblätter für jedes Los in 3-Facher Ausfertigung übergeben werden.
Die Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des Angebots nachzuweisen.
Die Mengen sind aufgeteilt in 4 Lose à 100.000 Liter, dessen Lieferung im Zeitraum KW 47 und 48 (zwischen dem 16.11.2026 und 27.11.2026) stattfinden muss.
Die Mengenangaben sind als voraussichtliche Abnahmemengen zu verstehen. Die tatsächliche Liefermenge kann geringfügig abweichen und wird durch die jeweilige Bestellung festgelegt.
3.1.1 Los 1: 100.000 Liter Heizöl
In der 47. KW (16.11. - 20.11.26) werden 100.000 Liter Heizöl nach Absprache mit dem Heizkraftwerk angeliefert.
3.1.2 Los 2: 100.000 Liter Heizöl
In der 47. KW (16.11. - 20.11.26) werden 100.000 Liter Heizöl nach Absprache mit dem Heizkraftwerk angeliefert.
3.1.3 Los 3: 100.000 Liter Heizöl
In der 48. KW (23.11. - 27.11.26) werden 100.000 Liter Heizöl nach Absprache mit dem Heizkraftwerk angeliefert.
3.1.4 Los 4: 100.000 Liter Heizöl
In der 48. KW (23.11. - 27.11.26) werden 100.000 Liter Heizöl nach Absprache mit dem Heizkraftwerk angeliefert.
3.2 Lieferung, Rechnung und Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer trägt das Risiko sowie sämtliche Kosten für die Lieferung (bspw. Zölle, Fracht- und Speditionskosten) des angebotenen Heizöls (Lose 1 bis 4) "Lieferung frei Verwendungsstelle".
Der Anlieferort ist das
Heizkraftwerk
Orléansring 20
48149 Münster
Tank: 1 x 500 m3 (Tanklager mit handelsüblichen Abladeplatz mit Füllanschluss)
Anlieferzeit: Montags bis Freitags zwischen 07:00 und 18:00 Uhr.
Der Anlieferzeitraum ist mit Herrn Dreßler (Tel. 0251-83-3 03 9) oder Herrn Stilling (Tel. 0251-83 3 57 25) abzustimmen.
Der Auftragnehmer trägt die Gefahr für seine Lieferungen und Leistungen bis zur Abnahme durch die aufgeführte Verbrauchsstelle am Erfüllungsort, dem Heizkraftwerk der Universität Münster. Sämtliche Lieferungen haben im geeigneten Tankwagen frei Verwendungsstelle abgefüllt in die Tankanlage der Universität Münster zu erfolgen.
Sollten die Zuschläge auf die Lose an mehrere Bieter erteilt werden, ist eine vorherige Koordinierung der Anfahrten zwingend notwendig.
Die Lieferfahrzeuge müssen einen geeichten, temperaturkompensierenden Messzähler mit Bondrucker haben. Das Volumen des Öls muss auf einen Standardwert von 15 Grad heruntergerechnet werden. Die Bondrucker müssen vor jedem Tankvorgang einen Nulldruck auf der Bondruckkarte aufweisen. Der mit der Übernahme des Heizöls Beauftragte hat den Zählerstand vor Beginn und nach Beendigung der Pumpung (auch aus dem Bon-Drucker ersichtlich) auf dem Abnahmeprotokoll zu vermerken. Die Ladepapiere sind auf Verlangen vorzulegen.
Der Transport und die Tankbefüllung haben nach den jeweils neuesten gesetzlichen Bestimmungen, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) und der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zu erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes/der REACH-Verordnung in den von ihm gelieferten Produkten (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse) gem. den gesetzlichen Anzeigepflichten anzuzeigen sowie seine sich aus den Gesetzen ergebenden Pflichten als Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender (gem. REACH-VO) eines Stoffes, Gemisches oder Erzeugnisses zu erfüllen. Für das Produkt und seine Zusätze ist ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), Anhang II vorzulegen. Bei Änderung der Rechtslage ist ein neues Sicherheitsdatenblatt vorzulegen.
Den Anweisungen der für die Annahme zuständigen Person ist unbedingt Folge zu leisten! Bei der Anlieferung im Tankkraftwagen (TKW) müssen Proben für Untersuchungen durch den Lieferanten während der Lieferung entnommen werden.
Es sind der Uni Münster 5 Proben pro Los zur Verfügung zu stellen wenn die Charge aus der- selben Raffinerie und demselben Tank entnommen wurde.
Sollte dies nicht gesichert der Fall sein müssen der Uni Münster pro Tankkraftwagen 3 Proben zur Verfügung gestellt werden.
Alle Proben müssen in versiegelten Probeflaschen übergeben werden.
Bei der Untersuchung festgestellte Abweichungen von der Forderung werden im Rahmen von Mängelansprüchen geregelt.
Die Preisangebote sind auf der Basis des OIL MARKET REPORT (O.M.R.), Region West, Tagesnotierung Average, Mittel aus low und high (mean) für Heizöl Schwefelgehalt < 50 ppm abzugeben.
Preisbasis für die spätere Abrechnung/Rechnungslegung bildet die vom O.M.R. veröffentlichte Tagesnotierung "O.M.R. West Mean" für den Bestelltag, welche bereits die EBV-Abgabe beinhaltet, zuzüglich des festgelegten Lieferauf-/Abschlages und der z. Zt. gültigen Umsatzsteuer. Für die Berechnung des Preises wird auf die im Preisblatt angegebene Notierung (O.M.R.) abgestellt.
Im Angebotsvordruck ist der Lieferaufschlag einzutragen. Dieser festgelegte Aufschlag ist der Tagesnotierung des Bestelltages hinzuzurechnen.
Die O.M.R. Tagesnotierungen West Mean sind bis zum dritten Werktag der Folgewoche für die vorhergegangene Woche dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage ist die Tagesnotierung telefonisch mitzuteilen.
Ferner ist der für die Rechnung maßgebende O.M.R. Oil Market Report - Weekly Survey beizufügen.
Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung.