Beschaffung eines Beschichters zur Fertigung von Batterieelektroden
Im Rahmen von REFlexBatt 2.0 soll die bestehende Batterielinie am MEET entsprechend erweitert werden, um eine flexible Material- und Prozessentwicklung im Kleinstmaßstab (< 1 kg) unter Verwendung skalierbarer Methoden zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere die Herstellung von Elektrodenpasten bzw. -granulaten sowie die anschließende Zellfertigung. Ergänzend ist die Integration digitaler Lösungen zur Erfassung, Analyse und Auswertung von Prozess- und Qualitätsdaten vorgesehen. Diese Daten bilden die Grundlage für ein datengetriebenes Qualitätsmanagement mit besonderem Fokus auf Rückverfolgbarkeit und kontinuierliche Prozessoptimierung. Insgesamt soll die Pilotlinie durch das Projekt in die Lage versetzt werden, unterschiedliche bestehende und zukünftige Batterietechnologien flexibel, effizient und skalierbar abzubilden.
MEET BatterieforschungszentrumCorrensstraße 4648149 Münster
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Sofern gesetzlich erlaubt, können fehlende / falsche / unvollständige Unterlagen nachgereicht / korrigiert / vervollständigt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, nur von den Bewerbern / Bewerberinnen Unterlagen nachzufordern, die Aussicht auf Aufnahme in Stufe 2 (Angebotsphase) des Vergabeverfahrens haben.
Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.
521 / 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
513 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) vom 01.01.2023
Vertragsbedingungen des Landes NRW (VOL 08a)
Einzureichende Unterlagen: Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung:- "521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende"- Referenzen- Nachweis Haftpflichtversicherung- "513 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW"- "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" auf Formular 523 EU- Erklärung zum Lieferketten-sorgfaltspflicht-Gesetz "Fragenkatalog_EUAusschreibung"- Erklärung gemäß Formular "531 - Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung"- Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung gemäß den Formularen1. "533a 02-2024 - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe"2. "533b 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer" 3. "534a 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe" 4. "534b 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung"(mehr als 5 Nachunternehmer: vervollständigen / ergänzen)