Beschaffung von Bioreaktoren mit Arbeitsvolumen von 10 - 500 L im Rahmen der Modernisierung des MultiScale Biotechnikums
Das IMMB der Universität Münster beabsichtigt im Rahmen des Projektes MultiScale zur Modernisierung des Biotechnikums am IMMB die Anschaffung von insgesamt fünf Bioreaktoren mit Arbeitsvolumen von 10 L (3x), 100 L (1x) und 500 L (1x). Die Bioreaktoren ersetzen oder ergänzen die bereits vorhandenen und noch zu beschaffenden Kapazitäten zur Kultivierung von Mikroorganismen im Maßstab von 1 ml bis 500 L.Die Ausschreibung zur Beschaffung der fünf Bioreaktoren und des erforderlichen Zubehörs ist in drei Lose aufgeteilt. Die drei zu beschaffenden 10 L Bioreaktoren sind in Los 1 (3.1.1) zusammengefasst. Die zwei Bioreaktoren mit 100 L und 500 L Arbeitsvolumen sind zusammen in Los 2 (3.1.2) ausgeschrieben. Die Lose 1 und 2 umfassen jeweils die Bioreaktoren inklusive Steuer- und Kontrolleinheit(en), die Infrastruktur für die Versorgung der Bioreaktoren (Skid), die nötige Infrastruktur für die Messung und Steuerung der Prozessparameter mittels Sensoren (einschließlich der Anschlusskabel für Sensoren) sowie Steuer-PC und erforderliche Software.Los 3 (3.1.3) umfasst die Sensoren zur kontinuierlichen Bestimmung von pH, pO2, Redoxpotential und Zelldichte für alle fünf in den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Bioreaktoren.
Aufstellung am Institut für Molekulare Mikrobiologie und Biotechnologie (IMMB)
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Die Universität Münster behält sich vor, fehlende, (formell) fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Universität Münster zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären, sofern die Universität Münster hiervon Gebrauch machen darf. Die Bewerber / Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Universität Münster das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln vor Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Vertragsbedingungen des Landes NRW (VOL 08a)
Einzureichende Unterlagen: Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung:- "521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende"- Referenzen- "513 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW"- "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" auf Formular 523 EU- Erklärung zum Lieferketten-sorgfaltspflicht-Gesetz "Fragenkatalog_EUAusschreibung"- Erklärung gemäß Formular "531 - Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung"- Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung gemäß den Formularen1. "533a 02-2024 - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe"2. "533b 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer" 3. "534a 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe" 4. "534b 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung"(mehr als 5 Nachunternehmer: vervollständigen / ergänzen)