Beschaffung eines 8x Parallel Bioreaktor System für mikrobielle Fermentationen im Rahmen der Modernisierung des MultiScale Biotechnikums
Das IMMB der Universität Münster beabsichtigt im Rahmen des Projektes MultiScale zur Modernisierung des Biotechnikums am IMMB die Anschaffung eines 8x Parallel Bioreaktor Systems. Das System ergänzt die bereits vorhandenen und noch zu beschaffenden Kapazitäten zur Kultivierung von Mikroorganismen im Maßstab von 1 ml bis 500 L.Die Ausschreibung zur Beschaffung der erforderlichen Komponenten des 8x Parallel Bioreaktor Systems ist in zwei Lose unterteilt. Los 1 (3.1.1) umfasst das Bioreaktorsystem inklusive Steuer- und Kontrolleinheit(en), die Infrastruktur für die Messung und Steuerung von Prozessparametern mittels Sensoren (einschließlich Anschlusskabel), 8 Bioreaktorgefäße inklusive Temperatur- und Level-Sensoren, sowie Steuer-PC und erforderlicher Software. Los 2 (3.1.2) umfasst jeweils acht Sensoren zur kontinuierlichen Bestimmung von pH, Zelldichte, pO2 und Redoxpotential.
Aufstellung am Institut für Molekulare Mikrobiologie und Biotechnologie (IMMB)
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
gem. gesetzlicher Vorschriften
Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.
521 / 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) vom 01.01.2023
513 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen: - 531 / 531 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 532 / 532 EU Erklärung Bieter Unteraufträge / Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 533 / 533 EU Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge / Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anbieter haben ausgew. Erfahrungen in den von ihm angeb. Bereichen durch Vorlage von mind. 3 Referenzen für die "Herstellung von XUV oder Röntgenspiegeln zur Anwendung bei einem Synchrotron und/oder Freie-Elektronen Laser" aus den letzten 3 Jahren darzustellen. Detaillierte Angaben unter "einzureichende Unterlagen" und in der Leistungsbeschreibung. - Technische Vorgaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis geeigneter Instrumente zur Messung der geforderten Spezifikationen der Spiegeloberfläche