Gegenstand dieser Vergabe ist die Anmietung von mindestens zweien redundanten elektrischenDampferzeugern samt zugehöriger Nebenaggregate und Infrastruktur für einen Zeitraum von ca. 22 Monaten, einschließlich Lieferung, Montage, betriebsfertiger Inbetriebnahme, Wartung undInstandsetzung, sowie anschließendem Rückbau nach Ende des Mietzeitraumes am Standort Mensaam Ring. Eine Verlängerung des Vertrags über die vorgesehenen 2 Jahre ist optional möglich.
der Vertrag verlängert sich nach seiner Grundlaufzeit (Enddatum 31.12.2027) monatlich um jeweils einen Monat, bis eine Kündigung erfolgt
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Die Universität Münster behält sich vor, fehlende, (formell) fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Universität Münster zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären, sofern die Universität Münster hiervon Gebrauch machen darf. Die Bewerber / Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Universität Münster das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln vor Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktueller Nachweis (max 12 Monate alt) Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Minimum 2 Mio. EUR für Personen und 200.000 EUR für Sach- und Vermögens-Schäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach-; Personen-; und Vermögensschäden erfolgen (somit Minimum 4 Mio. pro Jahr).
Sollte eine bestehende Betriebs-/Berufshaftpflicht die geforderten Deckungssummen nicht abdecken, ist mit dem Angebot anstelle eines aktuellen Nachweises eine Eigenerklärung einzureichen, dass die Deckungssummen mit der Auftragserteilung durch den Bieter/Auftragnehmer entsprechend diesen Vorgaben angepasst werden.
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1 Referenz aus den letzten 3Kalenderjahren, bei denen Aufträge invergleichbarer Größenordnung abgewickelt wurden(Vermietung von elektrischem Dampferzeuger).
Bitte verwenden Sie das Formblatt für Referenzen aus den Vergabeunterlagen
Einzureichende Unterlagen:- 521 / 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 533a / 533a EU Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des / der Unterauftragnehmer/s (soweit die Nennung des Unterauftragnehmers bereits möglich und damit zumutbar ist vgl. § 38 Abs. 1 VgV) sowie Angabe der übernommenen Auftragsteile/des Leistungsbereiches des jeweiligen Unterauftragnehmers.