Ziel dieser Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Sachverständigen-Prüfungen der elektrischen Anlagen, sowie Brandmeldeanlagen, in den Gebäuden der Universität Münster.
Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über die wiederkehrenden Prüfungen der Brandmeldeanlagen (BMA) sowie elektrischen Anlagen (ELT) durch Sachverständige nach den Vorgaben der PrüfVO NRW (in der bei Leistungserbringung gültigen Fassung). Die Prüfungen sollen eine Erstabnahme von neuen Anlagen, eine Abnahme nach wesentlicher Änderung und auch eine Wiederholungsprüfung beinhalten. Die inhaltliche Federführung dieser Ausschreibung hat das Dezernat 4.4 "Elektrische Gebäudeausrüstung" inne. Der prüfende Sachverständige muss nach §5 (FN) der PrüfVO NRW in der Fachrichtung Elektrotechnik mit den Teilfachrichtungen Brandmelde? & Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungs? und Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie elektrische Anlagen anerkannt sein. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf. Weiterführende Links finden Sie hier:PrüfVO NRW sowie Prüfungsgrundsätze usw.:
https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2008-07/pruefvo_nrw.pdf
Die Abrechnung der über den Rahmenvertrag erbrachten Einzelaufträge erfolgt nach Aufwand auf Stundenbasis (Stundennachweis). Der Sachverständige wird von einer Elektrofachkraft mit Schlüsselgewalt begleitet. Die Arbeitszeiten sind von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Aktuell gehen wir von einer Auftragsgröße von durchschnittlich ca. 3 Tageseinsätzen pro Monat aus, wobei bei Vertragsschluss direkt 2 Tage / Monat für 12 Monate beauftragt werden sollen. Nach Absprache sind in unter besonderen Umständen gelegentlich auch Prüfungen an Wochenenden notwendig, der Anbieter signalisiert durch Abgabe seines Angebotes eine grundsätzliche Bereitschaft dazu. Die Sachverständigen haben die Prüfungen selbst durchzuführen (es reicht nicht aus, die Prüfung durch einen Mitarbeiter vornehmen zu lassen und lediglich den Prüfbericht zu unterschreiben). Die Prüfungen sollen sehr zeitnah nach Zuschlag in Terminabsprache mit Dez. 4.4 begonnen werden. Die hier genannte Auftragsgröße ergibt sich aus Schätzungen auf Basis der Vorjahre. Der Rahmenvertrag gilt zunächst für 12 Monate ab Zuschlag, beinhaltet aber eine Verlängerungsoption für die UM von jeweils einem Jahr bis zu einer maximalen Vertragsdauer von 4 Jahren.Zu jeder Prüfung sind entsprechende Prüfberichte zu erstellen und dem Auftraggeber als Originaldokument in Papierform sowie auch als pdf?Datei innerhalb von 1 Woche nach Durchführung der Prüfung zu übergeben.
Die jeweiligen Prüfungen sind innerhalb von sieben Werkstagen, nach Beauftragung durchzuführen.
Siehe Vergabeunterlagen
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Es erfolgt eine Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Deckungssumme als gefordert, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können.
Gefordert werden folgende Deckungssummen: Mindestens 2 Mio. Euro jeweils für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden erfolgen (somit Minimum 4 Mio. Euro pro Jahr).
Einzureichende Unterlagen: - Formular 324 EU - Formular 521 EU - Formular 522 EU - Formular 523 EU - Formular 531 EU - Formular 533a EU - Formular 533b EU - Formular 534a EU - Formular 534b EU - Nachweis Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung)