Rückbau vom Institutsgebäude "Paläobotanik",Schlosplatz 9, 48149 MünsterGesamter umbauter Raum: ca. 1460 m3Die Liegenschaft befindet sich am Schlossplatz 9 in Münster. Auf dem Grundstück soll ein neues Gebäude entstehen.
Die Baumaßnahme umfasst folgende Leistungen:Rückbau des Gebäudes einschließlich aller Sohlen und Fundamente. Rückbau der Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück.Rückbau der Außenanlagen (befestigte Flächen u. Ausstattung) auf dem Grundstück. Verfüllung der durch den Rückbau entstandenen Baugruben. Mit Beginn der Rückbauarbeiten für das Gebäude sind zunächtergänzende Erkundungsschürfe im Nahbereich des Gebäudes durchzuführen.Des weiteren sind vor dem Rückbau die Rolladenkästen im Gebäude vorsichtig zu öffnen, um zu prüfen, ob in den Kästen schützenswerte Tiere leben bzw. sich eingenistet haben.
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
keine Zusätzliche Informationen zur Nachforderung
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben nicht VOB-präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" einzureichen, wenn keine PQ-Präqualifizierung des Anbieters im Angebotsanschreiben (Formblatt 213) angegeben ist. ,
Auf Aufforderung der Vergabestelle sind Nachweise bzgl. dieser Erklärung zur Prüfung vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktueller Nachweis (max 12 Monate alt) Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Minimum 2 Mio. EUR für Personen und 200.000 EUR für Sach- und Vermögens-Schäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach-; Personen-; und Vermögensschäden erfolgen (somit Minimum 4 Mio. pro Jahr).
Sollte eine bestehende Betriebs-/Berufshaftpflicht die geforderten Deckungssummen nicht abdecken, ist mit dem Angebot anstelle eines aktuellen Nachweises eine Eigenerklärung einzureichen, dass die Deckungssummen mit der Auftragserteilung durch den Bieter/Auftragnehmer entsprechend diesen Vorgaben angepasst werden.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern der Bieter nicht PQ VOB Präqualifiziert ist sind mit dem Angebot 3 Referenzen von Abbruch- und Rückbauarbeiten zu benennen.
Folgende Angaben sind zu den Referenzen beizubringen:
-Ansprechpartner-Art der ausgeführten Leistung-Auftragssumme-Ausführungszeitraum-Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
Sachkundenachweis TRGS 505: Blei (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sachkundenachweise TRGS 505: Blei
Sachkundenachweis TRGS 519: (Technische Regeln für Gefahrstoffe) Asbest Abbruch-, Sanierung- oder EG-Bestimmungen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sachkundenachweis TRGS 519: (Technische Regeln für Gefahrstoffe) Asbest Abbruch-, Sanierung- oder EG-Bestimmungen
Sachkundenachweis TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sachkundenachweis TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung - Aktueller Nachweis (max 12 Monate alt) Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Minimum 2 Mio. EUR für Personen und 200.000 EUR für Sach- und Vermögens-Schäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach-; Personen-; und Vermögensschäden erfolgen (somit Minimum 4 Mio. pro Jahr).
Sachkundenachweis TRGS 505: Blei - Sachkundenachweis TRGS 505: Blei
Sachkundenachweis TRGS 519: (Technische Regeln für Gefahrstoffe) Asbest Abbruch-, Sanierung- oder EG-Bestimmungen - Sachkundenachweis TRGS 519: (Technische Regeln für Gefahrstoffe) Asbest Abbruch-, Sanierung- oder EG-Bestimmungen
Sachkundenachweis TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle - Sachkundenachweis TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
Referenzen - Sofern der Bieter nicht PQ VOB Präqualifiziert ist sind mit dem Angebot 3 Referenzen von Abbruch- und Rückbauarbeiten zu benennen.
Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Auftragssumme
keine besonderen Bedingungen