Im Rahmen eines vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Projekts zur "Digitalisierung von historischen Zeitungen in Nordrhein-Westfalen" sollen in der vierten Förderphase von 2026 bis 2028 weitere historische nordrhein-westfälische Zeitungen aus dem Erscheinungszeitraum 1801 bis 1945 digitalisiert und sowohl für die Forschung, als auch für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei und komfortabel im 2018 freigeschalteten Zeitungsportal zeit.punktNRW zur Verfügung gestellt werden.
Das Projekt schafft die Voraussetzungen für weitere verteilte Digitalisierungsmaßnahmen mit der Perspektive, dass mittelfristig das gesamte Spektrum der historischen nordrhein-westfälischen Zeitungsunternehmen im Netz sichtbar wird. Hierfür sollen in der vierten Projektphase erneut größere Zeitungsbestände vom Original aus Archiven NRWs digitalisiert werden. Hierfür suchen wir im Rahmen dieser Vergabe einen externen Partner.
Die Universitäten Münster und Bonn sind am Projekt beteiligte Hochschulen und sind gemeinsam Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren. Die Universität Münster führt das Vergabeverfahren im Namen und im Auftrag der beiden beteiligten Auftraggeber durch.
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen: Abholung und Transport der Zeitungsbände, Durchführung des Scanprozesses, Datenübergabe sowie Rücktransport.
Für die Leistungserbringung stehen insgesamt maximal 301.000 Euro brutto (inkl. MwSt) zur Verfügung. Der Leistungsumfang entspricht der Anzahl der Digitalisate, die den Projektpartnern für 301.000 EUR (brutto) geboten werden. Alle dem Bieter zusätzlich anfallenden Kosten wie Transport, Versicherungen etc. müssen in den 301.000 EUR (brutto) enthalten sein. Pro Jahr stehen für die Vergütung des Auftragnehmers Gelder in folgender Höhe zur Verfügung:2026: 61.000 Euro brutto (davon 38.000 Euro Westfalen, 23.000 Euro Rheinland)2027: 120.000 Euro brutto (davon 70.000 Euro Westfalen, 50.000 Euro Rheinland)2028: 120.000 Euro brutto (davon 70.000 Euro Westfalen, 50.000 Euro Rheinland)
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Die Auftraggeber behalten sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Sie behalten sich zudem vor, fehlende, (formell) fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären, sofern die Auftraggeber hiervon Gebrauch machen dürfen. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behalten sich die Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln vor Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern.
Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Gefordert werden folgende Deckungssummen (je Einzelschaden, d. h. je Schadensfall):Mindestenso 5.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschädeno 2.000.000 EUR für Vermögensschäden aus Scandienstleistungen und DigitalisierungDie Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweilsdas Doppelte dieser Versicherungssummen betragen.Wenn der Bieter bereits über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen verfügt, soll ein entsprechender Nachweis mit dem Angebot eingereicht werden.Sollten die Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter per Eigenerklärung zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestsummen bestehen wird. Vor Zuschlagserteilung hat der zum Zuschlag vorgesehene Bieter eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen.Bei Verlängerung oder Wechsel derVersicherung ist der Nachweis erneut vorzulegen.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis erbringt (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung).Bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Nachweis vom Bieter selbst stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart und entsprechend im Formular 534b EU bestätigt wurde)
Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Transportversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Versicherungswert liegt pro Band bei 1.000 EUR. Die Versicherung muss vom Zeitpunkt des Verlassens des jeweiligen Archivs bis zum Zeitpunkt der Rückkehr in das jeweilige Archiv reichen und sicherstellen, dass die Bände in einem konservatorisch einwandfreien Zustand zurückgebracht werden. Der Bieter hat diese Transportversicherung ergänzend zum Angebot nachzuweisen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.Bei Verlängerung oder Wechsel derVersicherung ist der Nachweis erneut vorzulegen.Wird der Transport durch einen Unterauftragnehmer erbracht, ist von diesem ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis erbringt (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung).
Ausgefüllte Eigenerklärung "Verwendete Scanner" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter gibt an, welche Scanner er für die Leistungserbringung einsetzen wird und erklärt, dass für die Digitalisierung Scanner eingesetzt werden, die folgende Merkmale erfüllen:- Buchaufsichts-Scanner oder V-Scanner- Einhaltung der DFG-Praxisregeln "Digitalisierung" (siehe Anlage 07)- Es werden kein Zeilenscanner verwendet (sondern nur Scanner mit Kamerakopf)- Die eingesetzten Scanner werden während der gesamten Laufzeit des Digitalisierungsprozesses auf dem aktuellen Stand der Technik, d. h. nicht älter als 5Jahre zum Zeitpunkt der Angebotsfrist, gehalten und werden regelmäßig gewartet- Die eingesetzten Scanner sind in der Lage, übergroße Formate konservatorisch unbedenklich zu digitalisierenDie eingesetzten Scanner sind in der Lage, als Bildformat ein unkomprimiertes TIFF mit 8-bit Graustufe und 300dpi in bestmöglicher Qualität und Schärfe zu liefern
Ausgefüllter Vordruck "Referenzen" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens 2 positive Referenzen mit öffentlichen Auftraggebern mit vergleichbarer Aufgabenstellung und vergleichbarem Auftragsvolumen nachweisen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn das Auftragsvolumen der Referenz mindestens 50 % des Auftragsvolumens des auf diese Ausschreibung abzugebenden Angebotes erreicht und es sich um Retrodigitalisierung aus dem Bereich der Zeitungsdigitalisierung handelt.Die Referenzen dürfen zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als 3 Jahre sein. Für jede Referenz sind folgende Angabenerforderlich:o Name und Anschrift des Referenzgeberso Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Name, Tel.-Nr., E-Mail)o Auftragsvolumeno Auftragszeitraumo Einsatz von NachunternehmernHinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung vonReferenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (benannter Nachunternehmer) an der Angebotsabgabe teilnimmt, ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) mit aktuellem Stand vorzulegen (im Original oder als Kopie). Die Bescheinigung darf zum Datum der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Vertragsbedingungen des Landes NRW (VOL 08a)
Der Auftragnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Auftragserfüllung. Dies gilt ebenfalls für etwaige Nachunternehmen sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Zudem hat der Auftragnehmer zu jederzeit über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen entsprechend der angegebenen Schadensdeckungssummen (oder höher). Änderungen des Versicherungsstatus hat der Auftragnehmer den Auftraggebern unverzüglich anzuzeigen. Zudem muss ebenfalls eine Transportversicherung vorliegen.