Verfahrensangaben

VMWare Lizenzen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.06.2026
19.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität Münster
DE126118759
Schlossplatz 2
48149
Münster
Deutschland
DEA33
Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
zentraler.einkauf@uni-muenster.de
+49 251830
+49 2518322052

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Universität Münster
DE126118759
Schlossplatz 2
48149
Münster
Deutschland
DEA33
Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
zentraler.einkauf@uni-muenster.de
+49 251830
+49 2518322052

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Alberecht-Thaer-Str. 9
48128
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111604
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Universität Münster
DE126118759
Schlossplatz 2
48149
Münster
Deutschland
DEA33
Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
zentraler.einkauf@uni-muenster.de
+49 251830
+49 2518322052

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Universtät Münster schreibt Lizenzen für sich und insgesamt 22 weitere Einrichtungen aus.

Es handelt sich um VMware Mietlizenzen (inkl. Wartung, Support und Softwareupdates):

vSphere Foundation (VVF);
VMware Cloud Foundation (VCF);
vSAN (VVF Base);
vSAN (VCF Base);
vDefend (VCF Base);
AVI (VCF Base)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Universtät Münster schreibt Lizenzen für sich und insgesamt 22 weitere Einrichtungen aus.

Es handelt sich um VMware Mietlizenzen (inkl. Wartung, Support und Softwareupdates):

vSphere Foundation (VVF);
VMware Cloud Foundation (VCF);
vSAN (VVF Base);
vSAN (VCF Base);
vDefend (VCF Base);
AVI (VCF Base)

Mit dem Bestbieter wird ein EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B und ein EVB-IT Pflegevertrag (Langfassung), geschlossen. Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren. Sollte dieser Vertrag in Teilen nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen Teile hiervon unberührt. An die Stelle der nicht rechtsgültigen Teile treten diesen möglichst nahekommende Regelungen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
02.08.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Der Einsatz von Virtualisierungssystemen bietet eine Vielzahl von Vorteilen, darunter eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Virtualisierung können viele kleine Server auf Servern mit größerer Hardware betrieben werden, was zu einer erheblichen Reduzierung des Energieverbrauchs führt.
Ein wichtiger Grund für den Energieverbrauch von Servern ist die Hardware, die für den Betrieb benötigt wird. Wenn viele kleine Server separat betrieben werden, verbrauchen sie insgesamt viel mehr Energie als wenige besser ausgelastete große Systeme. Dies liegt daran, dass jeder Server eine eigene Hardware-Komponente wie Prozessor, Speicher und Festplatte benötigt, die jeweils einen eigenen Energieverbrauch haben.
Durch die Virtualisierung können diese kleinen Server auf Servern mit größerer Hardware betrieben werden, was zu einer besseren Auslastung der Hardware führt. Die Hardwareanforderungen der virtuellen Server können exakter und dynamischer eingestellt werden, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Dies ermöglicht es, die Hardware optimal auszulasten und somit den Energieverbrauch zu reduzieren.
Die Vorteile der Virtualisierung für die Energieeffizienz sind vielfältig:
- Reduzierung des Energieverbrauchs: Durch die Virtualisierung können viele kleine Server auf wenige große Server reduziert werden, was zu einer erheblichen Reduzierung des Energieverbrauchs führt.
- Bessere Auslastung der Hardware: Die Hardware kann besser ausgelastet werden, da die virtuellen Server ihre Ressourcen dynamisch anpassen können.
- Weniger Wärmeentwicklung: Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs wird auch die Wärmeentwicklung reduziert, was zu einer geringeren Belastung der Kühlungssysteme führt.
- Geringere Umweltbelastung: Die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Wärmeentwicklung führt zu einer geringeren Umweltbelastung und unterstützt somit die Nachhaltigkeit.
Insgesamt bietet die Virtualisierung eine effektive Möglichkeit, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren. Durch die optimale Auslastung der Hardware und die Reduzierung des Energieverbrauchs kann die Virtualisierung zu einer nachhaltigeren und effizienteren IT-Infrastruktur beitragen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYTVX6EXT4

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).

Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.

Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.

Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.

Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.

Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

521 / 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Händlerzertifikat (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): s. Leistungsbeschreibung

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs- / Berufshaft-pflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Deckungssumme als gefordert, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können. Gefordert werden folgende Deckungssummen: Mindestens 3 Mio. Euro jeweils für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden erfolgen (somit Minimum 4 Mio. Euro pro Jahr).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einahltung Milog

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung