Das Unterkriterium 1.1.2 in der Wertungsmatrix wird inhaltlich überarbeitet. Die bisherige Formulierung
(dunkelblau) "Konzept verbindlicher interner Abläufe zur Bearbeitung von Rückfragen, Problemmeldungen und Abstimmungen mit Reaktionszeit ? 4 h"
wird ersetzt durch
(grün) "Konzept verbindlicher interner Abläufe zur Bearbeitung von Rückfragen, Problemmeldungen und Abstimmungen (Erreichbarkeit, Reaktionsfähigkeit und Kommunikationswege)".
In der Beschreibung und im Bewertungsmaßstab zu 1.1.2 werden die Bezüge auf eine starre Reaktionszeit ? 4 h entfernt. Die Passage
(dunkelblau) "... organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der vereinbarten Reaktionszeit ? 4 Stunden ..."
wird ersetzt durch
(grün) "... organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung einer zeitnahen Bearbeitung von Anfragen des Auftraggebers im Rahmen der vereinbarten Termin- und Abruflogik (z.?B. geplante Terminslots für Vor-Ort-Einsätze und definierte Reaktionszeiten für Rückmeldungen auf schriftliche/telefonische Anfragen)."
Im Bewertungsmaßstab (5 Punkte) wird die Passage
(dunkelblau) "... Prozesse, die eine zuverlässige Reaktionszeit ? 4 Stunden sicherstellen ..."
ersetzt durch
(grün) "... Prozesse, die eine zuverlässig organisierte, nachvollziehbare und projektangemessene Reaktionsfähigkeit (z.?B. klare Reaktionsziele für Rückmeldungen, definierte Bearbeitungsfristen und Eskalationswege im Rahmen der vereinbarten Termin- und Abruflogik) sicherstellen."
Im Beiblatt Angebotswertung zu 1.1.2 wird der Bezug auf eine feste 4?Stunden-Reaktionszeit ebenfalls angepasst. Die bisherige allgemeine Bezugnahme auf "Reaktionszeiten" wird konkretisiert und in die Termin? und Abruflogik eingebettet:
(grün) "Bewertet werden insbesondere Erreichbarkeit und Kernzeiten, Reaktionsfähigkeit (z.?B. definierte Reaktionsziele für Rückmeldungen), Kommunikationswege, der Einsatz eines Ticket- oder Kommunikationssystems, Vertretungsregelungen, Notfall- und Bereitschaftsdienste sowie Qualitätssicherungs- und Feedbackprozesse im Zusammenspiel mit der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Termin- und Abruflogik (Terminslots)."
Ergänzend wird im Leistungsverzeichnis eine Regelung zur Terminplanung aufgenommen:
(grün) "Für die Erbringung der Sachverständigen- und Gutachterleistungen, insbesondere soweit hierfür anerkannte Prüfsachverständige bzw. Sachverständige nach PrüfVO NRW / SVVO NRW erforderlich sind, wird keine starre Reaktionszeit von 4 Stunden vorgegeben. Stattdessen erfolgt die Leistungserbringung auf Basis einer vorausschauenden Terminplanung: Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen (z.?B. monatlich/vierteljährlich) feste Terminslots für technische Abnahmen, baubegleitende Prüf- und Gutachterleistungen sowie sonstige fachtechnische Prüfungen an. Der Auftraggeber ruft die benötigten Terminslots projektbezogen ab; nicht benötigte, bereits vereinbarte Terminslots werden vom Auftraggeber spätestens eine Woche vor dem vorgesehenen Termin freigegeben. Kurzfristige Einsätze außerhalb der vorab geplanten Terminslots sind im Rahmen der personellen Verfügbarkeit nach gesonderter Abstimmung möglich, ohne dass hierauf ein Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Reaktionszeit besteht."