Vergabe-Bezeichnung: Ökostromlieferung für das Universitätsklinikum Essen (AöR) für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit Verlängerungsoption
Vergabe-Beschreibung: Lieferung von 226.000 MWh Ökostrom für die Jahre 2027 bis maximal 2030 als horizontales TranchenmodellAuftraggeber/Leistungsempfänger: Universitätsklinikum Essen (AöR), Hufelandstraße 55 in 45147 EssenVergabeart: Offenes Verfahren nach §§ 15 VgV, 82 VgV, 119 GWBEnergieart: Strom // Energiequalität: ÖkostromMenge/a: 226.000 MWh über die maximale LaufzeitAnzahl Lose: 1 LosLieferperiode: Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2030, die Lieferjahre 2029+2030 sind optional verlängerbar. Siehe hierzu die Regelungen in §4 des Liefervertrages.
Lieferjahre 2029+2030 sind optional verlängerbar
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten.
siehe Angebotsbegleitschreiben
Angabe der Präqualifizierungsnummer sonst Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung einreichen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):