Wärmeversorgung für das statische und dynamische System im Bereich der Radiopharmazie, Anschluss an die vorhandene zentrale Technik im Gebäude, incl. der erforderlichen Nebenarbeiten.Kälteversorgung über Rohrleitungssysteme im Bereich der Radiopharmazie für technische Einrichtungen in der Med. und Labortechnischen Einrichtung und für die Kühlung der Räume mittels Umluftkühleinrichtungen, incl. der erforderlichen Nebenarbeiten.
Siehe Leistungsbeschreibung 6 Regelkreise Wärmeversorgung - Umwälzpumpen, Regelarmaturen, Absperrungen82 Anschlüsse an die zentrale Versorgung und bauseitige Abnehmer DN15-DN40428 lfdm Stahlrohr geschweißt DN 15 bis DN 40 und Formstücke456 lfdm Kupferrohr DN 15 - DN 25 für statische Wärmeversorgung und Formstücke 15 Stück Flachheizkörper 3 Regelkreise Kälteversorgung - Umwälzpumpen, Regelarmaturen, Absperrungen26 Anschlüsse an die zentrale Versorgung und bauseitige Abnehmer DN15-DN65935 lfdm Stahlrohr DN 15 bis DN 50 und Formstücke19 Umluftkühler Kälteleistung 1 KW - 5 KW, 2 Klimaschränke 9 KW
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Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten.
Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GAEB 84 ab.
Angabe der Präqualifizierungsnummer / sonst Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung einreichen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Präqualifizierungsnummer / sonst Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung einreichen