Wartungsarbeiten am Montag, 27.04.2026 von ca.14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

INFRA Erdarbeiten

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Essen AÖR
DE119656585
Hufelandstr. 55
45147
Essen
Deutschland
DEA13
Dez. 04.7 - Technisches Controlling
vergabe-dez04@uk-essen.de
+49 02017233427
+49 02017235982

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
05111-06001-89
Völklinger Str. 49
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
poststelle@mkw.nrw.de
+49 2118960

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45221250-9
44141100-1
45112100-6
45233222-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auf dem Gelände des Universitätsklinikum Essen (UKE) werden drei neue Gebäude erstellt. Um diese Gebäude an die Infrastruktur des UKE anzubinden, ist es notwendig, Leerrohrsysteme im Hohlweg (Bauabschnitt 1) sowie in der Virchowstraße (Bauabschnitt 2) zu erstellen und an vorhandene Bauwerke anzuschließen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

2.430 m3 Bindige und nichtbindige Böden lösen und ausheben.
570 m Leerrohrsystem zehnzügig liefern und einbauen.
820 m2 Verkehrsflächen wieder herstellen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
05.01.2026
22.10.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hufelandstr. 55
45147
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung sind nur nicht ordnungsgemäße bzw. ungeeignete Angebote eingegangen. Die Verhandlungen wurden ausschließlich mit all denjenigen Bietern geführt, die die Auswahlkriterien und die formalen Anforderungen erfüllt haben und auf die die Ausschlusskriterien nicht zutrafen

Die vorherige Öffentliche Ausschreibung hat kein annehmbares Ergebnis gehabt, § 3a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A.Die Verfahrensaufhebung erfolgte aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit (vgl. Stickler, in: Kapellmann/Messerschmidt VOB-Kommentar, Teil A/B, 9. Auflage 2025, § 3a VOB/A Rn. 16 ff.).

Bei einem offenen Verfahren oder bei einem nicht offenen Verfahren wurden keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge abgegeben und die ursprünglichen Vertragsunterlagen wurden nicht grundlegend geändert (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 2a VOB/A).
Bei einem offenen Verfahren oder bei einem nicht offenen Verfahren wurden nur Angebote oder Teilnahmeanträge solcher Bewerber oder Bieter abgegeben, die nicht fachkundig oder leistungsfähig (geeignet) sind oder die nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind und die ursprünglichen Vertragsunterlagen wurden nicht grundlegend geändert (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 2b VOB/A).
Bei einem vorangegangenen offenen Verfahren oder bei einem nicht offenen Verfahren wurden keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote abgegeben und in das Verhandlungsverfahren werden alle - und nur die - Bieter aus dem vorausgegangenen Verfahren einbezogen, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A).

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten. Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GEAB 84 ab.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Sonstiges
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

2
0