Verfahrensangaben

IT-C-Artikel-Rahmenvereinbarung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.10.2026
03.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Münster
05515-99003-03
Albert-Schweitzer-Campus 1 Gebäude A3
48149
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsbereich Beschaffungsmanagement
vvgm@ukmuenster.de
+49 2518348839
+49 2518348839

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30232000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die bedarfsorientierte Lieferung von C-Artikeln im IT-Bereich, insbesondere von standardisierten, geringwertigen IT-Verbrauchs- und Zubehörartikeln für das UKM-IT-Lager.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das UKM betreibt eine hochverfügbare und komplexe IT-Infrastruktur, die kontinuierlich durch Neu-bau , Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie den laufenden Austausch und die Ergänzung von IT-Arbeitsplätzen weiterentwickelt wird. Die eingesetzten C-Hardwareartikel (z. B. Eingabegeräte, Webcams, Headsets, Adapter und weiteres IT-Zubehör) müssen sich dabei nahtlos in die bestehende IT-Landschaft integrieren und den etablierten technischen Standards entsprechen.

Vor diesem Hintergrund ist es aus technischer, funktionaler und wirtschaftlicher Sicht erforderlich, die bereits eingeführten Standardprodukte konsequent fortzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass neu beschaffte Hardware mit den vorhandenen Arbeitsplatzsystemen, Betriebssystemen, einge-setzten Endgeräten sowie den zentralen Verwaltungs- und Sicherheitsmechanismen kompatibel ist. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen ohne zusätzlichen Prüf-, Test- oder Integrationsaufwand erfolgen können.

Eine Abweichung von den festgelegten Standardprodukten würde zu erhöhtem Aufwand für techni-sche Evaluierungen, Kompatibilitätsprüfungen, Treiber- und Firmwaretests sowie zur Anpassung be-stehender Betriebs- und Supportprozesse führen. Darüber hinaus wären zusätzliche Schulungsauf-wände für IT-Mitarbeitende und Anwender sowie ein erhöhter Aufwand bei Lagerhaltung, Ersatzteilbe-vorratung und Lifecycle-Management zu erwarten. Unterschiedliche Produktlinien erhöhen zudem die Komplexität bei Wartung, Support und Störungsbeseitigung und führen zu vermeidbaren Betriebsrisi-ken.

Die Standardisierung der C-Hardware ermöglicht eine wirtschaftliche, sichere und effiziente Bereitstel-lung der IT-Arbeitsplätze. Sie reduziert den administrativen Aufwand über den gesamten Produktle-benszyklus und trägt dazu bei, Ausfallzeiten zu minimieren sowie ein einheitliches Service- und Sup-portniveau sicherzustellen.

Durch die Bündelung der Bedarfe können Skaleneffekte genutzt, einheitliche Beschaffungs- und Sup-portprozesse etabliert sowie wirtschaftliche Einkaufskonditionen erzielt werden. Gleichzeitig wird si-chergestellt, dass alle Organisationseinheiten des UKM auf standardisierte, kompatible und zentral be-treute Hardwareprodukte zugreifen können.

Die anzubietenden Artikel nebst Herstellerverweis ergeben sich aus der Anlage 02 Artikelliste. Für das Los 1 können keine Alternativen angeboten werden. Für Los 2 können gleichwertige Alternativen an-geboten werden. Entsprechende gleichwertige Alternativen müssen in der Anlage 02 Blatt Los 2 in Verbindung zum Leitmodell gekennzeichnet werden. Ebenfalls ist die Gleichwertigkeit anhand von Produktdatenblättern oder ähnlichem nachzuweisen.

Das UKM behält sich vor, Muster von gleichwertigen Alternativen anzufordern, welche im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung intern getestet werden. Die angeforderten Muster sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Kosten für Bereitstel-lung, Verpackung, Versand sowie gegebenenfalls Rücktransport trägt der Bieter.

Die Anforderung von Mustern erfolgt nur, soweit dies für die Bewertung der Gleichwertigkeit erforder-lich ist. Die Nichtvorlage angeforderter Muster innerhalb der gesetzten Frist oder die Feststellung, dass die angebotene Alternative die geforderten Eigenschaften nicht erfüllt, kann im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen dazu führen, dass die angebotene Alternative als nicht gleichwertig bewertet wird und das Angebot von der weiteren Wertung ausscheidet.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

3 * 12 Monate

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Verlängerungsoption

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

2030

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYGDY60CHGU9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. gesetzlicher Fristen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

An dieser Stelle keine weiteren Informationen nötig.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

57
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss.

Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen.

Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt.

Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen.

Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss.

Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen.

Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss.

Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist.

Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen.

Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen.

Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden.

Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolios (max. 4 DINA4-Seiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Einzureichende Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärungen zum Ausschluss der Tatbestände des § 123 und §124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Herstellerbezogene Artikel
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30232000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistungsbeschreibung basiert verbindlich auf den im Universitätsklinikum Münster (UKM) eingeführten Standardprodukten für C-Hardwareartikel für das IT-Lager. Eine Abweichung hier-von ist grundsätzlich nicht zulässig.

Das UKM betreibt eine hochverfügbare und komplexe IT-Infrastruktur, die kontinuierlich durch Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie den laufenden Austausch und die Ergän-zung von IT-Arbeitsplätzen weiterentwickelt wird. Die eingesetzten C-Hardwareartikel (z. B. Ein-gabegeräte, Webcams, Headsets, Adapter und weiteres IT-Zubehör) müssen sich dabei nahtlos in die bestehende IT-Landschaft integrieren und den etablierten technischen Standards entspre-chen.
Vor diesem Hintergrund ist es aus technischer, funktionaler und wirtschaftlicher Sicht erforder-lich, die bereits eingeführten Standardprodukte konsequent fortzuführen. Nur so kann sicherge-stellt werden, dass neu beschaffte Hardware mit den vorhandenen Arbeitsplatzsystemen, Be-triebssystemen, eingesetzten Endgeräten sowie den zentralen Verwaltungs- und Sicherheitsme-chanismen kompatibel ist. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Ersatz- und Ergänzungsbeschaf-fungen ohne zusätzlichen Prüf-, Test- oder Integrationsaufwand erfolgen können.

Eine Abweichung von den festgelegten Standardprodukten würde zu erhöhtem Aufwand für technische Evaluierungen, Kompatibilitätsprüfungen, Treiber- und Firmwaretests sowie zur An-passung bestehender Betriebs- und Supportprozesse führen. Darüber hinaus wären zusätzliche Schulungsaufwände für IT-Mitarbeitende und Anwender sowie ein erhöhter Aufwand bei Lager-haltung, Ersatzteilbevorratung und Lifecycle-Management zu erwarten. Unterschiedliche Pro-duktlinien erhöhen zudem die Komplexität bei Wartung, Support und Störungsbeseitigung und führen zu vermeidbaren Betriebsrisiken.

Die Standardisierung der C-Hardware ermöglicht dem UKM eine wirtschaftliche, sichere und effiziente Bereitstellung der IT-Arbeitsplätze. Sie reduziert den administrativen Aufwand über den gesamten Produktlebenszyklus und trägt dazu bei, Ausfallzeiten zu minimieren sowie ein einheit-liches Service- und Supportniveau sicherzustellen.

Um den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 BHO zu wahren, ist es erforderlich, die regelmäßig benötigten C-Hardwareartikel über einen zentralen Rahmenvertrag zu beschaffen. Durch die Bündelung der Bedarfe können Skaleneffekte genutzt, einheitliche Be-schaffungs- und Supportprozesse etabliert sowie wirtschaftliche Einkaufskonditionen erzielt wer-den. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Organisationseinheiten des UKM auf standardisier-te, kompatible und zentral betreute Hardwareprodukte zugreifen können.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Nicht herstellerbezogene Artikel
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30232000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen