Cisco Netzwerkkomponenten und Support
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.07.2025
05.08.2025 12:00 Uhr
05.08.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Münster
05515-99003-03
Albert-Schweitzer-Campus 1 Gebäude A3
48149
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsbereich Beschaffungsmanagement
vvgm@ukmuenster.de
+49 2518348839
+49 2518348839

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30200000-1
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das UKM beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem zuverlässigen Rahmenvereinbarungspartner zur Lieferung von Netzwerkkomponenten und Supportleistungen inkl. deren nach-geordnete Dienststellen mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option um einmalige Verlängerung um 24 Monate.
Aufgrund der technologischen Ausrichtung der IT des UKM (Konvergenz mit der bestehenden Netz-werkinfrastruktur) ist es betriebswirtschaftlich und technisch sinnvoll, Netzwerkkomponenten und die dazugehörigen Supportleistungen des Herstellers Cisco Systems (im Folgenden Cisco genannt) zu beziehen. Sowohl Hardwaresysteme als auch Softwarefeatures von Cisco können unter einer einheitlichen bereits vorhandenen Softwarelösung verwaltet werden. Durch die Konvergenz der Systeme können mit sehr geringem administrativem Aufwand sowohl bestehende Systeme umfassend betrieben als auch ergänzt werden.
Cisco erfüllt alle Anforderungen der IT und seit Jahren am UKM etabliert. Vom Einsatz, von Produkten, mit unterschiedlichen technischen Merkmalen wird Abstand genommen, da dies zu unverhältnismäßigen Aufwendungen/Schwierigkeiten bei Gebrauch, Betrieb und Wartung führen würde.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Informationen zur vorhandenen Ist-Netzwerkinfrastruktur

Eine vollständige Liste aller aktuell vorhandenen Cisco Komponenten ist im Anhang unter "Komponentenliste UKM.xlsx" zu finden.

Erweiterung der bestehenden Infrastrukturen

Die IT des UKM legt sich auf den Hersteller Cisco als Ausstatter für Erweiterungen der bestehenden IT-Infrastruktur fest. Dies ist darin begründet, dass die vorhandene IT-Infrastruktur erweitert, ergänzt und teilweise erneuert werden muss und ein Herstellerwechsel mit hohem Aufwand und hohen Wechselkosten verbunden wäre. Die Kosten und der Aufwand ergeben sich unter anderem durch:

- Vorhandene Infrastruktur, welche noch nicht vollständig ausgebaut ist. Systeme eines ande-ren Herstellers müssten vollständig neu angeschafft werden.

- Investition in die Schulung der IT-Mitarbeiter auf neue IT-Systeme. Bei einer Umstellung ist von mehreren Monaten Schulungsaufwand auszugehen.

- Investition in Vermittlungshard- und Software, da es keine Kompatibilität zwischen unter-schiedlichen Herstellern gibt.

- Reduzierte Hochverfügbarkeit durch mangelnde Kompatibilität und Kosten durch anzunehmende zunehmende Ausfälle der IT.

Neben den exemplarisch aufgeführten Kosten sollen zudem Integrations- sowie Kompatibilitätsproblem aus Gründen der IT-Sicherheit vermieden werden. Die IT des UKM betreibt hochausfallsichere Rechenzentren, die die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebes sicherstellen. Sämtliche vom Hersteller Cisco eingesetzten Lösungen sind aufeinander abgestimmt und können somit diese zentrale Anforderung abdecken. Der Einsatz von Fremdsystemen in Verbindung mit den Bestandssystemen lässt dies nicht zu.
Zudem erwarten die Anwender eine 100% Verfügbarkeit aller ihrer Systeme, um den klinischen Be-trieb jederzeit aufrecht zu halten. Die IT des UKM hat in den vergangenen Jahren erreicht, dass alle kritischen klinischen Anwendungen hoch integriert sind, der Ausfall eines Service hat unmittelbaren Einfluss auf die Gesamtverfügbarkeit.
Die IT hat aus diesem Grund hochautomatisierte IT-Prozesse etabliert, die die Services überwachen und bei einem sich abzeichneten Ausfall automatisiert Dienste auf entsprechende IT-Ressourcen verschieben. Die Automatisierung basiert auf Cisco-Technologien, eine Änderung an der Basis hätte zur Folge, dass die Verfügbarkeit der teilweise lebenskritischen Anwendungen nicht mehr in dem Maße zu gewährleisten ist.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Laufzeit 24 Monate mit der einmaligen Verlängerungsoption um 24 Monate.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
48149
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

2029

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYGYT07BYMRL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. gesetzlicher Fristen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

An dieser Stelle keine weiteren Informationen nötig.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

58
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss.

Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen.

Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt.

Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen.

Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss.

Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen.

Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss.

Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist.

Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen.

Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen.

Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden.

Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolios (max. 4 DINA4-Seiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärungen zum Ausschluss der Tatbestände des § 123 und §124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Einzureichende Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung