Das ausgeschriebene Leistungspaket umfasst die Lieferung von Hardwareprodukten aus dem Portfolio des Herstellers Apple, die über den Webshop von Apple bestellbar sind. Es sind ausschließlich originalverpackte Neugeräte zu liefern. Sämtliche Geräte müssen für den europäischen Wirtschaftsraum (EU-Raum) bestimmt sein und den aktuell gültigen EU-Vorschriften entsprechen. Anzubieten ist Apple-Hardware einschließlich des entsprechenden Zubehörs in der jeweils neuesten, auf dem deutschen Markt verfügbaren Generation. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, sofern sie ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Auftraggeber jederzeit Geräte aus dem aktuellen Apple-Produktsortiment bestellen kann. Neu vom Hersteller Apple auf dem deutschen Markt eingeführte Produkte sind spätestens ab deren allgemeiner Marktverfügbarkeit unverzüglich für den Auftraggeber bestellbar zu machen.
Sollten während der Vertragslaufzeit Produkte aus dem Sortiment auslaufen, hat der Auftragnehmer die berechtigten Bezugsstellen unverzüglich über die jeweils gleichwertigen Nachfolge- oder Ersatzprodukte desselben Herstellers zu informieren. Das gleichwertige Nachfolge- oder Ersatzprodukt wird daraufhin anstelle des auslaufenden Produkts Bestandteil der Rahmenvereinbarung.
Produktgruppen, die während der Laufzeit des Vertrags neu in das Appleportfolio aufgenommen werden, können nach Freigabe des Auftraggebers in den laufenden Vertrag mit aufgenommen werden.