Der Auftraggeber beabsichtigt in diesem Verfahren, eine Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen auszuwählen, die für das UKM Beschaffungs- und Beratungsdienstleistungen erbringen soll.
Das Universitätsklinikum Münster (UKM, Auftraggeber) wurde zum 1. Januar 2001 als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Es trat damit an die Stelle der bisherigen Medizinischen Einrichtungen der Universität Münster. Als modernes Krankenhaus der Maximalversorgung mit rund 1.500 Betten hat sich das Universitätsklinikum Münster AöR (nachfolgend "UKM" oder "Auftraggeber") einer wissenschaftsnahen, innovativen Medizin verschrieben und übernimmt wichtige gesellschaftliche Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Jährlich lassen sich am Universitätsklinikum Münster über 575.000 Patientinnen und Patienten behandeln, davon über 50.000 stationär. Mit derzeit 38 Kliniken, 30 Zentren und 45 Forschungsinstituten sowie ca. 12.000 Beschäftigten gehört das UKM zu den größten Arbeitgebern in der Region und Nordwestdeutschland und gehört zu den bedeutendsten Universitätskliniken in der Forschungslandschaft Deutschlands. Als Klinikum der renommierten Universität Münster forschen wir auf allen Gebieten menschlicher Gesundheit kontinuierlich nach neuen Erkenntnissen und sorgen mit lebendiger Lehre dafür, dass auch der akademische Nachwuchs zu exzellenten Leistungen befähigt wird. Weiterführende Informationen zum UKM finden Sie unter: www.ukm.de.Wer über den Einkauf für Universitätsklinika spricht, muss ihre Sonderrolle verstehen. Denn als Krankenhäuser der höchsten medizinischen Versorgungsstufe behandeln sie Patienten nicht nur in allen medizinischen Fachgebieten, sondern auch mit schwersten oder seltenen Erkrankungen. An Universitätskliniken wird zudem Grundlagenforschung betrieben. Ärzte und Forscher entwickeln innovative Behandlungsmethoden und sorgen für Spitzenmedizin, die international anerkannt ist, aber auch im Wettbewerb steht. Pro Jahr bilden Universitätsklinika und die medizinischen Fakultäten über 10.000 approbierte Ärzte und Ärztinnen für die Gesundheitsversorgung aus.Diese einmalige Verbindung aus maximaler Krankenversorgung, Forschung, Lehre und Innovation macht das besondere Leistungsspektrum der Universitätsklinika aus. Der Einkauf für Universitätsklinika hat diesem besonderen Profil Rechnung zu tragen. Der Einkauf ist dabei der Wirtschaftlichkeit verpflichtet und muss Strategien entwickeln, wie er angesichts des fortschreitenden Kostendrucks dem Bedarf für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung und die medizinische Entwicklung am besten gerecht werden kann. Der Kostendruck darf sich dabei nicht negativ auf die Innovationsfähigkeit von Universitätsklinika und damit letztlich auf die Attraktivität des Innovationsstandortes Deutschland auswirken. Die Universitätsmedizin braucht eine gemeinschaftlich hohe Aufmerksamkeit und ist Grundlage für die qualitätsorientierte Patientenversorgung in der Fläche und außerhalb der Universitätsklinika.Das UKM ist seit 01.04.2005 Gesellschafter der EK-UNICO GmbH, einer Einkaufsgemeinschaft von aktuell dreizehn deutschen Universitätskliniken. Das UKM beabsichtigt, mit Wirkung zum 31.12.2025 freiwillig aus den Bereichen Medical (medizinische Güter, allg. Wirtschaftsbedarf) und Invest auszuscheiden und zugehörige Beschaffungen nicht mehr über die EK-UNICO GmbH durchzuführen. Die Zusammenarbeit in den Fachbereichen Apotheke und Labor wird mit der EK-UNICO GmbH zunächst fortgeführt.Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten Dienstleister zur Erbringung von definierten Einkaufsdienstleistungen zu ermitteln und mit diesem die zukünftige Zusammenarbeit, über mehrere Entwicklungsstufen hinweg auszugestalten und optional auszubauen.Die gesamte Beschaffung der medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmittel, des Dentalbedarfs, des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs sowie der Investitionen im Sinne von Medizintechnik für alle angeschlossenen Institute und Einrichtungen des UKM erfolgt derzeit zentral durch den Geschäftsbereich Beschaffungsmanagement (GB BM).Dieser untergliedert sich in das Strategische Beschaffungsmanagement für Medical Produkte und für Investitionen, das Operative Beschaffungsmanagement, das Vergabe- und Vertragsmanagement, das Data Management sowie das Geschäftsprozess und Projektmanagement. Das kumulierte Beschaffungsvolumen des Geschäftsbereichs Beschaffungsmanagement beträgt 200 Mio. EUR brutto. Damit obliegt dem UKM Beschaffungsmanagement die Ergebnisverantwortung für die wirtschaftliche und rechtskonforme Umsetzung sämtlicher Beschaffungsvorhaben in den o.g. Verantwortungsbereichen.Soweit nicht auf die, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen einer Einkaufsgemeinschaft zurückgegriffen wird (Ausschreibungen und frei verhandelte Konditionen und Verträge des Auftragnehmers), verhandelt der Geschäftsbereich Beschaffungsmanagement eigenständig Konditionen und Verträge oder führt selbst Vergabeverfahren durch.Der Geschäftsbereich Beschaffungsmanagement des UKM führt Beschaffungen auch für die Tochtergesellschaften des UKM durch (z.Zt. v.a. die UKM Marienhospital GmbH, sowie die UKM Infrastruktur Management GmbH). Soweit diese Gesellschaften über Beschaffungsbedarfe in den o. g. Bereichen verfügen, sind auch diese Bedarfe Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers.
Die Laufzeit des Vertrags endet grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2027 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfungin einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Eignungskriterien, Nachweise Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen. 2. Nachunternehmer Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 3. Eignungsleihe Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 VgV). 4. Bewerbergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften einegesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird dieBewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. FürBietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. 5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).6. Vorbehalt der Abschichtung von Angeboten Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 Satz 1 VgV vor, die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien (siehe A02) zu verringern. Dazu wird der Auftraggeber nach Eingang der Erstangebote eine erste Angebotswertung vornehmen. Auf dieser Basis wird er entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung der Angebotsanzahl für die anschließende Verhandlungsphase erfolgt. Dabei wird sichergestellt, dass ein ausreichender Wettbewerb erhalten bleibt.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Administriertes Einkaufsvolumen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das von dem Bewerber im Rahmen seiner Einkaufsgemeinschaft pro Kalenderjahr administrierte Einkaufsvolumen der angeschlossenen Krankenhäuser (in EUR, netto) in den Jahren 2022 bis 2024 (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Administriertes Einkaufsvolumen mindestens 400 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024.
Referenzleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:- Alle Referenzleistungen müssen die Erbringung von Beschaffungsdienstleistungen und damit assoziierte Dienstleistungen für Krankenhäuser im Rahmen einer Einkaufsgemeinschaft betreffen.- Alle Referenzleistungen müssen ein administriertes Einkaufsvolumen im Bereich medizinisches und pflegerisches Verbrauchsmaterial und Implantate (Medical-Produkte) in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR netto pro Jahr im Durchschnitt umfassen.- Bei mindestens einer Referenzleistung muss das Krankenhaus ein Universitätsklinikum oder ein Maximalversorger sein.
Fachkräfte im Bereich strategischer Einkauf (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Anzahl der mit der Vorbereitung, Verhandlung und dem Abschluss von Lieferverträgen befassten, im Unternehmen beschäftigten strategischen Einkäufer (nach Vollzeitäquivalenten) in den Jahren 2022 bis 2024 (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Mindestens fünf strategische Einkäufer im Sinne dieser Definition (nach Vollzeitäquivalenten) im Durchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024.
Angaben zum Nachunternehmereinsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Gemäß Dienstleistungsvertrag (B02).
Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.