High end spektraler Sorter
Das hier ausgeschriebene Gerät soll Teil der Münster Flow Cytometry Facility (MFlow) des Universitätsklinikums Münster werden. Die Hauptnutzer forschen im Bereich der Immunologie und der Virologie mit einem Fokus auf die Gruppe der neutrophilen Granulozyten oder kurz Neutrophile. Neutrophile bilden den größten Anteil von myeloische Leukozyten und sind spezialisierte Immunzellen zur Abwehr von Bakterien und Viren und Teil der angeborenen Immunabwehr. Sie speichern antimikrobielle Proteine in zytoplasmatischen Granula, welche die Bildung von reaktiven Sauerstoffspezies und DNA-basierten neutrophilen extrazellulären Fallen (neutrophil extracellular traps; NETs) fördern. Die Forschungsthemen der Hauptnutzer reichen vom Ursprung, Mechanismus und Konsequenzen der Neutrophilen funktionalen Vielfalt im Kontext von verschiedenen Geweben, zirkadianen Rhythmus, Ernährung und Alter über die Beteiligung von Neutrophilen an Krankheiten, wie Atherosklerose bis zur Interaktion von Neutrophilen mit verschiedenen Viren und Bakterien. Dieses Spektrum an Forschungsthemen muss sich auch in der Leistungsfähigkeit und Flexibilität des Gerätes widerspiegeln, deshalb muss das FACS fünf Laser und mehrere Detektoren besitzen, damit die Fluorophore-Auswahl nicht zur Begrenzung führt. Die Entwicklung von FACS Geräten macht die Auftrennung der Emissionsspektra möglich, was die Anzahl an nutzbaren Fluorophoren und damit die Flexibilität noch weiter erhöht. Um die sehr heterogene Gruppe von Neutrophilen in den verschiedenen Kontexten auftrennen und besser untersuchen zu können, ist ein Hochparameter-Sortierungssystem nötig. Ebenfalls ermöglicht ein FACS die Extraktion der Autofluoreszenz, um diese einerseits herauszurechnen und andererseits als Sortierungsparameter nutzbar zu machen. Dies ermöglicht es die empfindlichen Neutrophile labelfree zu isolieren. Damit auch gering exprimierte Biomarker detektiert und so verwendbar für die Forschung gemacht werden können, muss das ausgeschriebene Gerät einen APD Detektor besitzen.
Gem. gesetzlicher Fristen.
An dieser Stelle keine weiteren Informationen nötig.
Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss.
Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen.
Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt.
Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen.
Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss.
Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen.
Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss.
Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist.
Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen.
Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen.
Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden.
Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen.
Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärungen zum Ausschluss der Tatbestände des § 123 und §124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolios (max. 4 DINA4-Seiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)