Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem strategischen Partner für die Beschaffung von Personal (Headhunting) für das Tochterunternehmen UKM Infrastruktur Management GmbH (im Folgenden "UKM IM").
Die UKM IM besteht aus drei Bereichen: Instandhaltung, Projektmanagement und Medizintechnik. Es besteht ein Bedarf an externer Unterstützung, um die unterschiedlichen Vakanzen innerhalb der IM auf verschiedenen Ebenen zu besetzen:- In den Kernbereichen Instandhaltung und Projektmanagement sollen alle Vakanzen auf den unterschiedlichen Ebenen abgedeckt werden.- Im Bereich Medizintechnik werden ausschließlich Führungs- und Spezialpositionen sowie verwaltungsnahe Funktionen gesucht.Ziel ist es, dem gestiegenen Bedarf an Fach- und Führungspersonal in den unterschiedlichen Organisationseinheiten gerecht zu werden und eine höhere Auslastung sicherzustellen. Es ist beabsichtigt, eine langfristige, strategische Partnerschaft abzuschließen, um den hohen Personalbedarf dauerhaft zu decken.Hierfür wird auf Grundlage der bekannten Eignungs- und Zuschlagskriterien ein Dienstleister gesucht, der sich auf die inländische Personalbeschaffung in Festanstellung in den folgenden Bereichen spezialisiert hat:- Instandhaltung- Projektmanagement- Medizintechnik (beschränkt auf Führungs- und Spezialpositionen sowie verwaltungsnahe Funktionen)Aktuell befindet sich das UKM noch im Aufbau der aktiven Personalgewinnung, sodass derzeit vor allem die passive Personalgewinnung (über veröffentlichte Stellenausschreibungen) praktiziert wird. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung, die eine bedarfsgerechte und effiziente Zusammenarbeit sicherstellt. Der Vertragsbeginn ist nach Zuschlagserteilung, spätestens Mitte 2026 vorgesehen.
3x12 Monate
Verlängerungsoption
2030
Gem. gesetzlicher Fristen.
An dieser Stelle keine weiteren Informationen nötig.
Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss.
Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen.
Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt.
Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen.
Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss.
Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen.
Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss.
Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist.
Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen.
Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen.
Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden.
Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen.
Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolios (max. 4 DINA4-Seiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärungen zum Ausschluss der Tatbestände des § 123 und §124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)