Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalpumpen für die beim Auftraggeber vorhandenen Eurospender.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalpumpen für die beim Auftraggeber vorhandenen Eurospender. Die Einmalpumpen werden insbesondere zur Applikation von Händedesinfektionsmitteln, Wasch-lösungen und Pflegelotionen eingesetzt. Ausgeschrieben werden Einmalpumpen für folgende Ge-bindegrößen:1. Einmalpumpen für Gebinde mit einem Nennvolumen von 500 ml;2. Einmalpumpen für Gebinde mit einem Nennvolumen von 1.000 ml.Die Pumpen müssen für den bestimmungsgemäßen Einsatz in den beim Auftraggeber vorhande-nen Spendern geeignet und mit diesen vollständig kompatibel sein. Sie müssen sich ohne Verände-rungen oder technische Anpassungen an den Spendern oder den verwendeten Gebinden einset-zen lassen. Als Referenzprodukte dienen folgende Produkte:- Paul Hartmann AG, Einmalpumpe für Eurospender 1 plus, Hersteller-Artikelnummer 9816811, für 500-ml-Gebinde, oder gleichwertig;- Paul Hartmann AG, Einmalpumpe für Eurospender 1 plus, Hersteller-Artikelnummer 9816820, für 1.000-ml-Gebinde, oder gleichwertig.Die Benennung der Referenzprodukte dient ausschließlich der Beschreibung des vorausgesetzten Qualitäts-, Funktions- und Kompatibilitätsniveaus. Die Lieferung der genannten Referenzprodukte ist nicht zwingend erforderlich.Es dürfen Produkte anderer Hersteller angeboten werden, sofern diese hinsichtlich ihrer bestim-mungsgemäßen Verwendung, Qualität, Funktionalität und Kompatibilität mit den vorhandenen Spendern und Gebinden mindestens mit den Referenzprodukten vergleichbar sind.Der Bieter hat die Vergleichbarkeit und Kompatibilität der angebotenen Produkte mit den Refe-renzprodukten anhand geeigneter Produktunterlagen nachzuweisen. Die bloße Erklärung, ein an-gebotenes Produkt sei vergleichbar oder kompatibel, ist nicht ausreichend.Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung für jede angebotene Pumpen-variante unentgeltlich Produktmuster anzufordern. Die Muster sind innerhalb der vom Auftragge-ber festgelegten Frist und in der geforderten Anzahl zur Verfügung zu stellen. Sie dienen der Überprüfung der Qualität, Funktionalität und Kompatibilität mit den beim Auftraggeber vorhande-nen Eurospendern und den vorgesehenen Gebinden sowie der Vergleichbarkeit mit den Refe-renzprodukten.Die Prüfung kann insbesondere den ordnungsgemäßen Einbau, die sichere Befestigung, die Betäti-gung und Rückstellung der Pumpe, die Dosierfunktion, die Dichtigkeit sowie die störungsfreie Nut-zung im bestimmungsgemäßen Betrieb umfassen. Die Anforderung und Prüfung von Mustern stellt keine Änderung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen dar.
2x12 Monate
Verlängerungsoption
2030
Gem. gesetzlicher Fristen.
An dieser Stelle keine weiteren Informationen nötig.
Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss.
Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen.
Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt.
Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen.
Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss.
Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen.
Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss.
Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist.
Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen.
Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen.
Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden.
Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen.
Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolios (max. 4 DINA4-Seiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärungen zum Ausschluss der Tatbestände des § 123 und §124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)