Benötigt werden Sicherheitswerkbänke der Klasse II (Schutz von Personen, Umgebung und Arbeitsmaterial vor Kontamination gem. DIN EN 12469, TÜV-GS geprüft für mikrobiologische und biotechnologische Arbeiten. Es sind Neugeräte anzubieten. Eine genaue Beschreibung und Spezifizierung finden Sie im Leistungsverzeichnis Teil B.
Die angebotenen Sicherheitswerkbänke entsprechen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeits-medizinischen Regeln. Die angebotenen Sicherheitswerkbänke sind für einen unbeaufsichtigten Dauerbetrieb geeignet. Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Die Ausschreibung umfasst die betriebsbereite Aufstellung der Sicherheitswerkbänke und Inbetriebnahmeprüfung gemäß DIN EN 12469 durch einen deutschsprachigen Servicetechniker mit TÜV-Fachkundenachweis, sowie fachkundige Einweisung durch geeignetes deutschsprachiges Personal des Auftragnehmers beim Auftraggeber vor Ort, so dass das eingewiesene Personal des Auftraggebers im Anschluss selbständig und ohne Hilfe an den Sicherheitswerkbänken arbeiten kann. Die Fachkunde ist mit den Angebotsunterlagen nach-zuweisen.
Neben einer umfassenden Dokumentation und einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache müssen Prüfprotokolle gemäß DIN EN 12469 (09.2000), CE-Kennzeichnung gemäß 2006/42/EG und TÜV GS Zertifikat (oder vergleichbar) sowie GS - Zeichen Bestandteil der Lieferung sein.
Zum Leistungsumfang gehört ebenfalls die Gewährleistung einer Ersatzteilverfügbarkeit von mindestens fünf Jahren nach betriebsbereiter Aufstellung.